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D: Für diese Länder besteht Testpflicht

Wer aus Risikogebieten nach Deutschland reist, muss sich auf Corona testen lassen beziehungsweise kommt vom voraussichtlich 15. Oktober an in verpflichtende Quarantäne. Doch nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Staat als Risikoland gilt? Die wichtigsten Antworten.

D: Für diese Länder besteht Testpflicht

Wer aus einem sogenannten Risikogebiet zurück nach Deutschland kommt, unterliegt seit dem 8. August der Corona-Testpflicht. Lässt er oder sie sich nicht beispielsweise am Flughafen testen, wird ein Bußgeld verhängt. Säumige Heimkehrer riskieren bis zu 25.000 Euro. Ob sich die Urlauber oder Geschäftsreisenden haben testen lassen, kontrollieren die Ämter stichprobenartig anhand der Passagierlisten, die sie von den Fluggesellschaften erhalten.

Bis das Ergebnis des Tests feststellt, müssen die Reisenden sich in Quarantäne begeben. Außerdem sind sie verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden.

ACHTUNG: Vom geplant 15. Oktober an entfällt der kostenlose Zwangstest auf Corona bei Reiserückkehr aus einem Risikogebiet. Stattdessen ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Fällt ein (kostenpflichtiger) Corona-Test nach dem 5. Quarantäne-Tag negativ aus, kann diese vorzeitig beendet werden. Außerdem sind Rückkehrer verpflichtet, sich in einem Online-Portal des Gesundheitsamtes zu registrieren.

Die Liste der Risikogebiete ändert sich ständig – wenn auch oft nur in Details. Mehr als 130 Staaten weltweit stehen von Anfang an darauf. Betroffen sind fast alle Staaten außerhalb der Europäischen Union. Aber auch in den meisten EU-und Efta-Staaten ist inzwischen die Gefahr wieder groß, sich mit dem Virus anzustecken:

in ganz Frankreich (bis auf das Departement Grand-Est)
in Großbritannien (große Teile England, Schottland, Wales, Nordirland, Gibraltar)
in Dänemark (Region Hovedstaden mit Kopenhagen)
in Österreich (Wien, Vorarlberg, Tirol)
in der Schweiz (Kantone Genf und Waadt)
in den gesamten Niederlanden (außer Seeland und Limburg)
in ganz Belgien
in ganz Luxemburg
in Frankreich (in zahlreichen Regionen darunter Städte wie Paris, Bordeaux und Lyon, sowie in Überseegebieten wie La Reunion)
in Irland (Dublin und Border Region)
in ganz Island
in Estland (Kreis Ida-Viru)
in Litauen (Bezirk Šiauliai (Schaulen))
in ganz Spanien
in Portugal (Lissabon)
in Slowenien (mehrere Regionen)
in ganz Tschechien
in Ungarn (Budapest, Pest, Csongrád, Vas, Györ-Moson-Sopron)
in Andorra
in Gibraltar
in Kroatien (viele Regionen)
in Bulgarien (Blagoevgrad)
in Rumänien (in bestimmten Regionen)

Nicht nur für Reisende selbst, sondern auch für Reisebüros stellen die sich ständig ändernden Reiseregeln dennoch eine Herausforderung dar: Welche Länder gelten wirklich als Risikogebiete? Wer entscheidet darüber und nach welchen Kriterien? In welchen Fällen gilt für ein Risikogebiet eine Reisewarnung, wann eine Einreisebeschränkung, und für welche Länder sind eine 14-tägige Quarantänepflicht oder ein negativer Covid-19-Test verpflichtend? Die fvw erläutert die wichtigsten Regeln.

1. Risikogebiete

Das Robert-Koch-Institut weist in einer Liste, die permanent aktualisiert wird, etwa 130 der insgesamt 190 Staaten weltweit als sogenannte Risikogebiete aus. In diesen Ländern besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit Corona zu infizieren. Die aktuelle Liste der betroffenen Länder findet sich unten oder ist unter diesem Link online einsehbar.

Ob ein Land oder eine Region als Risikogebiet eingestuft werden, prüft die Bundesregierung fortlaufend. Daher kommt es immer wieder auch zu kurzfristigen Änderungen der Liste. Unmittelbar vor jeder Reise sollte daher geprüft werden, ob das Land, in das man fahren oder fliegen möchte, auf dieser Liste steht. Falls ja, muss man sich bei der Wiedereinreise nach Deutschland auf eine 14-tägige Quarantäne vorbereiten (siehe Abschnitt "Einreisebeschränkungen").

Die Einstufung als Risikogebiet nehmen Gesundheitsminister, Außenminister und Innenminister gemeinsam vor. Dabei halten sie sich an eine zweistufigen Bewertung:

1. Das Land oder die Region gilt als Risikogebiet, wenn sich dort in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner neu an Corona infiziert haben. Die deutsche Regelung ist vergleichsweise großzügig. Viele andere EU-Staaten haben weitaus strengere Grenzwerte festgelegt – diese liegen oft schon bei 20 oder gar acht Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner. Aus diesem Grund gelten andernorts auch solche Länder als Risikogebiete, die in Deutschland nicht auf der Liste stehen.

2. Unterschreitet ein Land die kritische Grenze von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner, verliert es seinen Statuts als Risikogebiet nicht automatisch. Vielmehr prüfen Wissenschaftler, ob dennoch Ansteckungsgefahren bestehen, weil das Land beispielsweise unzureichend gegen die Ausbreitung der Seuche vorgeht.

Dazu wertet das Auswärtige Amt Berichte aus, die von den deutschen Botschaften und Konsulaten in den betreffenden Ländern erstellt werden. Analysiert werden zum Beispiel die Art der Ausbrüche (lokal oder flächendeckend), die Testkapazitäten, die Zahl der vorgenommenen Tests sowie die Hygiene-Bestimmungen, die Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung und die Glaubwürdigkeit der offiziellen Angaben. Erst wenn auch diese Auswertung positiv ausfällt, kann das Land seinen Status als Risikogebiet verlieren.

2. Einreisebeschränkung

Der Status als Risikogebiet entscheidet darüber, ob es für Reisende aus den betreffenden Ländern eine Einreisebeschränkung nach Deutschland gibt.


Die genaue Praxis legt ein Schreiben des Bundesgesundheitsministers fest. Demnach unterliegen Reisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der (Wieder-)Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Sie müssen sich nach der Einreise sofort in eine 14-tätige Selbstisolation begeben. In dieser Zeit dürfen sie ihre Wohnung nicht verlassen.

Zudem müssen Einreisende aus Risikogebieten sofort das für sie zuständige lokale Gesundheitsamt kontaktieren und auf ihre Einreise hinweisen. Die Gesundheitsbehörde ihrerseits überwacht die Quarantäne. Wer das Amt nicht informiert, muss mit Geldstrafen zwischen 500 und 10.000 Euro rechnen.

Ausnahmen können für Personen gelten, die durch ein ärztliches Zeugnis beweisen können, dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise negativ auf Covid-19 getestet wurden. Der Test muss in einem Mitgliedstaat der EU vorgenommen worden sein oder in einem Staat, den das RKI auf seiner Liste nennt. Für Reiserückkehrer nach Deutschland ist dieser Test vom 8. August an Pflicht.

Die Aussagekraft von Covid-19-Tests ist allerdings umstritten. Wissenschaftler weisen darauf hin, dass es sich beim jeweiligen Ergebnis immer nur um eine Momentaufnahme handelt: Wer heute negativ getestet wurde, kann morgen schon positiv sein. Auch deshalb, weil Ansteckungen natürlich auch in dem für die Anerkennung der Tests erlaubten Zeitkorridor von 48 Stunden geschehen können. Länder wie Großbritannien bestehen daher in jedem Fall auf einer Quarantäne.

3. Reisewarnung

Sie wird vom Auswärtigen Amt ausgesprochen. Keinesfalls verbietet die oberste Bundesbehörde damit Reisen in die betreffenden Länder, sondern sie appelliert an die eigenen Staatsangehörigen, aus Sicherheitsgründen von derartigen Trips abzusehen. Da teilweise der Versicherungsschutz entfällt, wenn solche Länder trotz Warnung bereist werden, sind Bürger gut beraten, zu verzichten.

Derzeit warnt das Außenamt wegen der Gefahr vor Corona und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen vor "nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen" in etwa 160 Staaten – und damit auch vor rund 30 Staaten, die nicht als Risikogebiet eingestuft sind. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass vor einem Land auch dann gewarnt wird, wenn zwar die Ansteckungsgefahren gesunken sind, jedoch erhebliche Einschränkungen für die Einreise deutscher Staatsbürger gelten.

So stehen etwa China, Japan und Südkorea wegen der inzwischen vergleichsweise geringen Corona-Fallzahlen nicht mehr auf der Liste der Risikogebiete. Vor der Reise dorthin wird dennoch gewarnt, da diese Länder Deutsche in der Regel gar nicht erst hineinlassen.

Quelle: fvw

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