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Wenn der Corona-Schnelltest vor dem Flug positiv ist…

Muss die Airline dem Passagier den Ticketpreis zurückerstatten?

CH: Lufthansa und Austrian Airlines machen es, Swiss denkt auch darüber nach: Ein Corona-Schnelltest direkt auf dem Flughafen vor dem Abflug. Das soll den Passagieren die Angst vor dem Fliegen nehmen und das Geschäft dank Gesundheitssicherheit wieder ankurbeln. Doch was passiert, wenn der bis jetzt freiwillige Schnelltest positiv ausfällt? Muss die Airline dem positiv getesteten Passagier den Ticketpreis zurückerstatten oder zumindest eine kostenlose Umbuchung anbieten?

Die Antwort ist ein klares Nein, sagt Philippe Strässle vom Legal-Tech-Unternehmen Airhelp auf Anfrage von TRAVEL INSIDE. «Bezogen auf die Rechtslage sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet dem Passagier eine Ticketerstattung oder einen alternativen Flug anzubieten, falls der Fluggast aufgrund eines positiven Covid-19 Schnelltests nicht an Board gehen kann.» Dies gelte sogar dann, wenn solche Schnelltests dereinst obligatorisch wären. Darüber denken Staaten nach, Airlines und die Reiseindustrie haben es bereits gefordert  und hoffen drauf.

Bei Flugunfähigkeit des Passagiers wegen Krankheit steht die Fluggesellschaft nicht in der Pflicht. Die vorherige Erkrankung des Passagiers liege ausserhalb des Einflussbereiches der Airline und könne nicht als Schuld der Fluggesellschaft angesehen werden, erklärt Strässle. «Laut Gesetz müssen Fluggesellschaften eine Erstattung oder einen alternativen Flug anbieten, wenn sie selbst den Flugausfall oder Nichtbeförderung verschuldet haben.» In solchen Fällen stehe dem Passagier in der Regel zusätzlich noch eine finanzielle Entschädigung zu, betont der Fluggastrecht-Experte.

Unter Corona-Bedingungen ist derzeit allerdings alles ein bisschen anders als sonst. «Zahlreiche Fluggesellschaften haben dieses Jahr Sonderregelungen eingeführt.  Erfahrungsgemäss bieten die Airlines aktuell nach wie vor kostenfreies Umbuchen an», stellt Strässle fest. Von ewiger Dauer wird diese kulante Haltung nach seiner Einschätzung freilich nicht sein: «Dies wird aber bestimmt spätestens verschwinden, wenn ein „normalerer“ Betrieb wieder möglich ist und die Airlines nicht um jeden einzelnen Kunden buhlen müssen.»

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