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Einreisebeschränkungen: worauf es ankommt

Für die Zeit rund um Weihnachten hat die Bundesregierung neue Einreisebeschränkungen erlassen. Was aber nicht heißt, dass Urlaubsreisen nicht trotzdem möglich sind.

Mit Stand heute gelten die neuen Einreisebeschränkungen von 19. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Jänner 2021. Sie gelten für alle, die nach Österreich (wieder) einreisen. Ob im Anschluss an die Grenzüberquerung nach Österreich – egal, ob per Auto, Bahn, Schiff oder Flugzeug – eine zehntägige Quarantäne angetreten werden muss, hängt von der Inzidenzzahl im Urlaubsland ab. Bei Einreisen aus einem Risikogebiet, bei dem die 14-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ist die Quarantäne verpflichtend. Nach fünf Tagen kann diese mit einem negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Zu beachten ist, dass die 14-Tage-Inzidenz meistens höher ist als der gängige 7-Tage-Wert. Die 14-Tage-Inzidenz gilt für das ganze Land und ist relevant für den Zeitpunkt der Ausreise aus dem Risikogebiet bzw. der Einreise nach Österreich.

Weihnachtsurlaub doch am Strand?

Auch wenn das Außenministerium „von allen nicht notwendigen, insbesondere von allen Urlaubsreisen“ abrät, sind Weihnachtsferien am Strand, im Dschungel oder auf der Insel dennoch möglich und erlaubt.

„Prinzipiell kann man überall hinreisen, aber man muss sich darauf einstellen, dass man im Anschluss an den Urlaub fünf Tage in Quarantäne bleibt. Reisen sind erlaubt“,betont Phillies Ramberger, Präsidentin des ÖVT und Geschäftsführerin Pur Touristik.

Als – mit Stand heute – ohne Quarantäne bereisbare Länder nennt Ramberger u.a. Island, die Seychellen, die Dominikanische Republik sowie viele Karibik-Ziele oder Tansania. Die Daten werden wöchentlich aktualisiert und sind auf der Seite der ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) abzurufen. (red.)

tip-online.at

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