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So lockert Spanien

Die Bestimmungen, die aktuell bei einer Spanienreise zu berücksichtigen sind, wurden noch etwas verfeinert.

Spanien und speziell die Balearen lockern weiter ihre Corona-Massnahmen. Bereits ab dem 6. Juni wird die Ausgangssperre auf den Balearen aufgehoben und die Bars und Restaurant auf den vier Inseln können bis Mitternacht öffnen: auf den Terrassen zu 100% mit Tischen für bis zu acht Personen und in den Lokalen drinnen zu 50% mit maximal vier Gästen pro Tisch. Diese Massnahmen werden bis zum 21. Juni, angewendet. Dies bestätigte Gabriela Mäder, Spanisches Fremdenverkehrsamt Zürich gegenüber TRAVEL INSIDE.

Auch die Bestimmungen, die aktuell bei einer Spanienreise zu berücksichtigen sind, wurden noch etwas verfeinert:

Seit dem 24. Mai können Touristen aus Grossbritannien und Japan nach Spanien reisen, ohne einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis vorlegen zu müssen. Diese beiden Länder reihen sich in die bereits bestehende Liste der als sicher geltenden Länder ein, zu der auch Australien, Israel, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea, Thailand und China (einschliesslich der Verwaltungsgebiete Hongkong und Macao) gehören. Für nicht-geimpfte Schweizer gilt also weiterhin die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise.

Klarheit für Geimpfte Schweizer

Ab dem 7. Juni können Touristen aus Nicht-EU-Ländern, die nicht in der oben genannten Liste aufgeführt sind, nach Spanien reisen, wenn sie ihren Impfplan mindestens 14 Tage vor der Reise abgeschlossen haben. Impfbescheinigungen, die in spanischer oder englischer Sprache auf Papier ausgestellt sind, werden akzeptiert, wenn es sich bei dem verabreichten Impfstoff um einen von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoff oder um einen Impfstoff handelt, der auf der WHO-Liste für Notfälle steht.

Ebenfalls ab dem 7. Juni können EU-Bürger unter ähnlichen Bedingungen wie Drittstaatenangehörige nach Spanien einreisen. Im Allgemeinen, und da die Entscheidungen betreffend Lockerungsmassnahmen von den jeweiligen Regionen getroffen werden, gibt es regionale Unterschiede. 

Minderjährige benötigen PCR-Test

Ungeimpfte Minderjährige der gleichen Familie können mit einem negativen PCR-Test einreisen (Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis). Der Impfpass oder PCR-Test von Minderjährigen muss bei der Ankunft vorgelegt werden.

Die Aufnahme von geimpften Bürgern aus Nicht-EU-Ländern ohne zusätzliche Gesundheitsanforderungen kann im Falle einer Verschlechterung der epidemiologischen Situation im Herkunftsland oder der Verbreitung von Varianten rückgängig gemacht werden. 

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