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Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld

Seit dem 3. Juni 2021 gelten neue Regeln zur Kontrolle von Bargeld bei der Ein- und Ausfuhr aus der EU.

Darauf macht die ARAG Versicherung aufmerksam. Ziel ist es, Geldwäsche zu bekämpfen und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Zu diesem Zweck sind alle Reisenden verpflichtet, eine Bargelderklärung auszufüllen, wenn sie 10.000 Euro oder mehr in bar oder in anderen Zahlungsmitteln mit sich führen, wie z. B. Reiseschecks oder Schuldscheine.
Quelle: ARAG Versicherung 

business-travel.de

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