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Einreise nach Österreich nur noch mit 2,5G-Nachweis

Wie das Außenministerium informiert, ist ab 22. November bei der Einreise nach Österreich aus Staaten oder Gebieten mit geringem epidemiologischen Risiko ein 2,5G - Nachweis (geimpft, genesen, PCR-getestet) notwendig.

Zu diesen Ländern zählen Sämtliche EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Australien, Fürstentum Liechtenstein, Hong Kong, Island, Jordanien, Kanada, Katar, Kuwait, Macau, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Ruanda, San Marino, Saudi-Arabien, Singapur, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Uruguay, Vatikan und Vietnam. Schülerinnen und Schüler in Österreich können mit einem gültigen „Ninja Pass" einreisen.

Weitere Änderungen

Bei Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten gilt die gleiche Regelung. Getestete Personen müssen sich zusätzlich registrieren und eine 10-tägige Quarantäne antreten, aus der man sich am fünften Tag nach der Einreise freitesten kann.

Die Registrierpflicht entfällt unter anderem

  • für beruflich Reisende;

  • für Pendler zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb oder zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners;

  • für Personen, die einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis mitführen;

  • für Minderjährige zwischen dem 12. und vollendeten 18. Lebensjahr, die unter Aufsicht von vollimmunisierten Personen einreisen;

  • oder für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen einreisen.

Antigentests sind nur mehr für Pendlerinnen und Pendler gültig. Außerdem wichtig für Pendlerinnen und Pendler: PCR-Tests gelten nur noch 72 Stunden nach Probeentnahme; Antigentests gelten nur noch 24 Stunden (statt 48 Stunden). Nachweise über neutralisierende Antikörper sind nicht mehr gültig. Ab dem 06.12.2021 gilt der Impfnachweis auf nur mehr neun Monate.

Zu den Infos des Außenministeriums (red)

tip-online.at

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