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Passagierrechte: Selfies als Absicherung bei Flugausfällen

Die staatliche Agentur für Passagierrechte rät Fluggästen bei Ausfällen oder Verspätungen möglichst jedes Detail - beispielsweise durch Selfies - zu dokumentieren.

Rechtzeitig am Flughafen und trotzdem kein Platz im Flieger? In dem Fall empfiehlt die staatliche Agentur für Passagierrechte ein Selfie, das nach Möglichkeit dokumentiert, dass der Check-In-Schalter bei Ankunft am Airport noch offen war und auf dem auch die Anzeigentafel mit den Abflugzeiten sichtbar ist. "Je mehr dokumentiert wird, umso besser", so Maria Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagierrechte, heute im "Ö1-Morgenjournal".

Rechte bei Verspätungen & Annullierungen

Ratsam sei es auch, zwei Stunden vorher am Airport zu sein und vorab online einzuchecken. Kommt das Flugzeug mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Zielflughafen an, dann stehen den Passagieren Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 EUR zu. Wobei sich der Betrag nach der Entfernung richtet, also bei einem Flug von Wien nach Mallorca wären es rund 250 EUR, bei der Zieldestination New York 600 EUR.

Bei einem Flugausfall - außer aufgrund von außerordentlichen Umständen wie Unwetter - muss dem Fahrgast ein vergleichbarer Transport angeboten oder der Ticketpreis rückerstattet werden. Dabei kann dem Gast angeboten werden, zwischen einem Gutschein und Geld zu wählen, wobei die Wahl dem Kunden obliegt und nicht der Airline, so Röhsler.

Weitere Informationen dazu im tip-online.at Artikel: ÖAMTC: Fluggastrechte bei Verspätungen & Annullierungen

Der private Verbraucherschutzverein VSV hat heute in einer Aussendung betont, dass die Rechte der Fluggäste in der EU Verordnung für Fluggastrechte geregelt sind - nur leider würden sich viele Fluggesellschaften nicht daran halten. 

>> Aus urheberrechtlichen Gründen können Sie hier den kompletten Artikel lesen:
https://www.tip-online.at/news/50052/passagierrechte-selfies-als-absicherung-bei-flugausfaellen/

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