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Nachhaltigkeits-Reporting für Firmen wird strenger

Auch die Emissionen von Geschäftsreisen gehören in die Umweltberichte.

Der Europäische Rat hat die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) endgültig gebilligt. Sie verpflichtet mehr Unternehmen dazu, ein detaillierteres Reporting über ihre Umweltbelastung zu erstellen und zu veröffentlichen. Damit steigen auch die Ansprüche ans Umweltreporting bei Geschäftsreisen.

Die CSRD baut auf den bestehenden Vorschriften für die nichtfinanzielle Berichterstattung auf. Die erweiterte Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für alle grossen Unternehmen in der EU gelten, sowohl öffentliche als auch private, insgesamt rund 50’000 Organisationen, gegenüber 11’700, die der bisherigen Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) von 2014 unterlagen.

«Die neuen Regeln werden mehr Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft zur Rechenschaft ziehen und sie in Richtung einer Wirtschaft lenken, die den Menschen und der Umwelt zugute kommt”, sagte Jozef Síkela, Minister für Industrie und Handel von Tschechien, das derzeit den EU-Vorsitz führt. «Die Daten über den ökologischen und gesellschaftlichen Fussabdruck werden für jeden, der sich dafür interessiert, öffentlich zugänglich sein.»

Gleichzeitig seien die neuen erweiterten Anforderungen auf verschiedene Unternehmensgrössen zugeschnitten und böten ihnen eine ausreichende Übergangsfrist. Die Unternehmen müssen künftig Einzelheiten zu sozialen und Governance-Fragen angeben, Informationen über ihren Due-Diligence-Prozess im Bereich der Nachhaltigkeit offenlegen, ihre tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit detailliert beschreiben und über Scope-3-Emissionen einschliesslich Scope-3.6-Emissionen aus Geschäftsreisen berichten.

Ein Bewertungs-Tool

Die Global Business Travel Association (GBTA) begrüßt die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. «Die erweiterte Berichterstattung wird Investoren und Beschaffungsexperten in die Lage versetzen, neue Lieferanten nicht nur anhand von Finanzkennzahlen zu bewerten, sondern auch anhand des Zwecks, der ESG-Politik und der Nachhaltigkeitsnachweise des Lieferanten», sagte Catherine Logan, Regional VP – EMEA, GBTA.

Delphine Millot, SVP Nachhaltigkeit und MD GBTA Foundation, GBTA, fügte hinzu: «Das Ergebnis des von GBTA unterstützten Countemissions-EU-Vorschlags wird entscheidend sein für die Bereitstellung einer harmonisierten Methodik zur Berechnung der verkehrsbedingten Emissionen in der EU, für die Berichterstattung über Scope-3-Emissionen, wie sie von der CSDR gefordert werden, und ebnet den Weg für eine effektive Dekarbonisierung des Geschäftsreisesektors.»

Die neue CSRD wird ab 2024 schrittweise in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2024 wird sie für grosse Unternehmen von öffentlichem Interesse (mit mehr als 500 Mitarbeitern) gelten, die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen. Ihre ersten  Berichte werden dann im Jahr 2025 fällig sein.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt sie auch für grosse Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen (mit mehr als 250 Beschäftigten und/oder einem Umsatz von EUR 40 Mio. und/oder einer Bilanzsumme von EUR 20 Mio.). Ihre ersten Berichte werden 2026 fällig sein.

Und ab dem 1. Januar 2026 wird die Richtlinie auch für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und andere Unternehmen gelten. Sie müssen ihre ersten Berichte im Jahr 2027 abliefern sind. Gewisse KMU können bis 2028 von der Pflicht befreit werden.

(Business Traveltip)

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