D: Vorsorgliche Flugannullierung erlaubt
Bei auĂergewöhnlichen UmstĂ€nden, wie beispielsweise extreme Wetterlagen, haben Fluggesellschaften einen gewissen Spielraum, welche FlĂŒge sie vorsorglich annullieren, berichtet die ARAG Versicherung in DĂŒsseldorf und bezieht sich dabei auf ein Urteil des BGH.
Dabei kann die Flugstreichung laut ARAG Experten auch dann zulĂ€ssig sein, wenn der Flug theoretisch möglich wĂ€re, aber VerspĂ€tungen bei Folge-FlĂŒgen vermieden werden sollen. Allerdings muss Passagieren ein zeitnaher Ersatzflug angeboten werden. In einem konkreten Fall wurde der Flug einer Passagierin aufgrund eines Schneesturms gecancelt, so dass sie ihr Zeil erst am nĂ€chsten Tag erreichte. Einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hatte sie aufgrund der auĂergewöhnlichen UmstĂ€nde gemÀà Fluggastrechteverordnung (Artikel 5, Absatz 3) nicht (Bundesgerichtshof, Az.: X ZR 136/23).
Quelle: https://www.business-travel.de/vorsorgliche-flugannullierung-erlaubt/62304/