D: Steht Reisenden eine Ausgleichszahlungen bei Streik zu?
Die Piloten der Lufthansa drohen mit Streik. Damit mĂŒssen sich Passagiere auf massive VerspĂ€tungen und sogar FlugausfĂ€lle einstellen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Pilotenstreik kein auĂergewöhnlicher Umstand ist. Daher ist die Fluggesellschaft in der Regel verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten.
Das gilt laut einer Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofes zumindest dann, wenn der Streik angekĂŒndigt war und sich an geltendes Recht hĂ€lt (Az.: C28/20). Fallen FlĂŒge aus, muss die Fluggesellschaft Reisende 14 Tage vorher darĂŒber informieren. Tut sie das nicht und bietet auch keine Ersatzbeförderungen an, kann eine EntschĂ€digung von bis zu 600 Euro fĂ€llig sein, wenn Passagiere mehr als drei Stunden verspĂ€tet an ihrem Zielflughafen ankommen. Die Höhe der EntschĂ€digung hĂ€ngt von der LĂ€nge der Flugstrecke und vom AusmaĂ der VerspĂ€tung ab. Die ARAG Experten raten Betroffenen zudem, die Airline schriftlich um eine alternative Reisemöglichkeit innerhalb der nĂ€chsten drei Stunden zu bitten und anzukĂŒndigen, dass man sich ansonsten selbststĂ€ndig um die Weiterreise kĂŒmmert und anfallende Kosten, wie etwa fĂŒr Mietwagen, Ăbernachtung oder neuen Flug, in Rechnung stellt. Dabei muss auch ein höherer Ticketpreis erstattet werden. Wer aufgrund eines Streiks lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss, hat zudem Anspruch auf UnterstĂŒtzungsleistungen wie Mahlzeiten, Telefonate, E-Mails oder Ăbernachtungen. Auch dabei hĂ€ngen die AnsprĂŒche der FluggĂ€ste von der LĂ€nge des gebuchten Fluges und der AbflugverspĂ€tung ab. Wer eine Pauschalreise mit Flug und Hotel gebucht hat, kann bei einer lĂ€ngeren VerspĂ€tung seines Abflugs unter UmstĂ€nden auch eine Minderung des gezahlten Reisepreises beim Veranstalter geltend machen. In der Regel gilt hier: Ab einer VerspĂ€tung von fĂŒnf Stunden kann der Tagesreisepreis fĂŒr jede weitere Stunde um fĂŒnf Prozent gemindert werden. Storniert werden kann die Reise erst, wenn sich die Reise durch den Streik erheblich verkĂŒrzt, was zum Beispiel bei Kurzurlauben der Fall sein kann.
Quelle: ARAG Versicherung
Quelle: https://www.business-travel.de/steht-reisenden-eine-ausgleichszahlungen-bei-streik-zu/63817/