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USA, CHINA, INDIEN: aktuelle Nachrichten von den Botschaften

Gerne möchten wir Sie über die Neuigkeiten zu den Reisebestimmungen informieren

USA

Das US-Konsulat in Wien teilt mit, dass es Notfalltermine für Interviews am Konsulat bis mindestens 07.12.2020 nur noch für humanitäre Zwecke erteilt. Notfalltermine für geschäftliche Zwecke können erst wieder nach dem 07.12.2020 gebucht werden.

CHINA

Das chinesische Konsulat informiert, dass die chinesische Regierung beschlossen hat, ausländische Fluggäste, die mit einem Linienflug von oder über Österreich reisen, seit dem 16.11.2020 die erforderliche Gesundheitserklärung ONLINE beantragen müssen. Die Reisenden werden gebeten, sich per PCs oder Smartphones unter http://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ zu registrieren (Benutzername und Passwort gut aufbewahren für das spätere Einloggen) und online das Formular mit angeforderten Informationen auszufüllen, den Gesundheitszustand zu melden und die negativen Nukleinsäure- und IgM Anti-Körpertestergebnisse hochzuladen. Das chinesische Konsulat in Österreich wird die Unterlagen prüfen und beglaubigen. Die beglaubigte Gesundheitserklärung (elektronische Version) wird auf das vom Antragsteller registrierten Konto geschickt, in Form von einem QR-Code mit einem "HDC" Kennzeichen. Dieser grüne QR-Code muss beim Einsteigen auf dem Smartphone oder in ausgedruckter Papierform vorgezeigt werden. 

ACHTUNG: Ab dem 25. November 2020 wird die vorher per Email beantragte und gestempelt zurückgeschickte Gesundheitserklärung in ausgedruckter Form grundsätzlich nicht mehr akzeptiert. Bitte finden Sie nähere Informationen auf der Website des chinesischen Konsulats in Wien: http://www.chinaembassy.at/det/xwdt/t1831982.htm

INDIEN

Personen, die nach Indien reisen, mĂĽssen mindestens 72 Stunden vor ihrer geplanten Reisezeit oder bei der Ankunft am entsprechenden Gesundheitsschalter ein Selbstanzeigeformular ĂĽber das Onlineportal https://www.newdelhiairport.in/airsuvidha/apho-registration einreichen.

  • Internationale Passagiere, die ohne Reverse Transcription Polymerase Chain Reaction (RT-PCR) negativ anreisen und eine Ausnahme von der institutionellen Quarantäne beantragen möchten, können sich rt-PCR-Tests in Flughafeneinrichtungen unterziehen.

  • Internationale Fluggäste, die ohne RT-PCR-Negativzertifikat anreisen und sich nicht fĂĽr RT-PCR-Tests an Flughafeneinrichtungen entscheiden oder an Flughäfen ankommen, auf denen RT-PCR-PrĂĽfeinrichtungen nicht verfĂĽgbar sind, mĂĽssen sich einer obligatorischen siebentägigen institutionellen Quarantäne mit anschlieĂźender siebentägiger Heimquarantäne unterziehen.

  • Internationale Passagiere, die in Seehäfen oder Landhäfen ankommen, unterliegen demselben Protokoll, mit der Ausnahme, dass das Online-Portal diesen Passagieren derzeit nicht zur VerfĂĽgung steht. Stattdessen mĂĽssen sie bei ihrer Ankunft ihr Selbstanzeigeformular bei den Behörden im Seehafen/Landhafen einreichen.

  • Indische Staaten können zusätzliche Beschränkungen auf der Grundlage ihrer eigenen Feldbewertungen verhängen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier www.oevkg.at

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