Neue Regelungen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
NEU: Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ab 30. März 2021
Wien, 31. März 2021
Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gelten ab 30. März 2021 verschärfte Regelungen.
Alle Fluggäste ab einem Alter von sechs Jahren müssen bei Abflug einen negativen Covid-19 Test (PCR, Antigen, RT-LAMP oder TMA) vorweisen. Der Nachweis des negativen Covid-19 Tests darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein und wird von den Airlines vor dem Abflug kontrolliert. Ohne negativen Testnachweis ist eine Beförderung nicht möglich.
Bitte beachten Sie: die Testnachweispflicht gilt auch für Transferpassagiere, die nur zur Durchreise in Deutschland einreisen.
Die Quarantänepflicht und die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) bzw. eine Ersatzanmeldung bleiben für alle Einreisenden aus Risiko-, Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebieten – bis auf wenige Ausnahmen – verpflichtend.
Ausführliche und stets aktuelle Informationen zur Test- und Quarantänepflicht bei der Einreise in Deutschland finden Sie auf lufthansa.com
Mehr Informationen zur Einreise nach Deutschland
Übersicht der Covid-19 Testcenter an Flughäfen
Bitte lassen Sie sich vor Ihrem Flug immer informieren, um Unannehmlichkeiten am Flughafen zu vermeiden.