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Niederlande & Frankreich: neue Reisebestimmung

Die Niederlande haben die Einreisebestimmungen geändert

Niederlande: aktualisierte Reisebestimmungen

Die niederländische Regierung hat weitere Maßnahmen* angekündigt, um die Verbreitung von COVID-19 so weit wie möglich einzudämmen. Es gilt ein Flugverbot für Flüge von und nach Großbritannien sowie für Flüge aus Südafrika und Südamerika. Betroffene Kunden werden informiert; zur Anwendung kommt die COVID-19-Umbuchungs- und Stornierungsrichtlinie von Air France und KLM.

Alle Passagiere, die nach oder über Amsterdam reisen, müssen einen negativen PCR- oder LAMP-Test vorweisen können. Der Test darf max. 72 Stunden zuvor durchgeführt worden sein. Seit dem 23. Januar 2021 ist für alle aus einem Hochrisikoland Anreisende zusätzlich ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der innerhalb von 4 Stunden vor Abflug durchzuführen ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite AFKL Trade COVID-19 rebook Policies & Instructions auf AgentConnect.biz.

*Änderungen vorbehalten, bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Website von KLM oder der niederländischen Regierung über aktuelle Entwicklungen.

Frankreich: aktualisierte Reisebestimmungen

Seit dem 24. Januar 2021 müssen Kunden, deren endgültiges Reiseziel Frankreich ist, ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, bevor sie an Bord gehen. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein.

Je nachdem, von wo aus Kunden einreisen – einschließlich der französischen Überseegebiete –, müssen sie möglicherweise Reisebescheinigungen vorlegen und sich für sieben Tage in Selbstquarantäne begeben, wobei am Ende dieses Zeitraums ein zweiter PCR-Test durchgeführt werden muss.

Mehr über die spezifischen Bestimmungen* pro Land erfahren Sie auf AgentConnect.biz.

*Änderungen vorbehalten, bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Website von Air France oder der französischen Regierung über aktuelle Entwicklungen.

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