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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BUCHUNGSBEDINGUNGEN (AGBB BTU)

Allgemeines

Gegenständliche Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen (AGBB) finden Anwendung auf Reiseverträge, die

-     BTU Business Travel Unlimited Reisebürogesellschaft.m.b.H.
(„BTU“)
-     AX Travel Management GmbH („AX“)
-     Herburger Business Travel GmbH (“HBT“),

hierunter als „Anbieter“ bezeichnet, mitunter unter der Marke „BEasy“, als Reisevermittler im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages über Reisemanagement mit Unternehmen („Kunde“, „Besteller“) vermittelt. Diese Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, sobald das Unternehmen eine schriftliche Anfrage zur Geschäftsbesorgung an den Anbieter stellt und der Anbieter diese Anfrage unter unwidersprochenem Hinweis auf die Verwendung und Veröffentlichung der AGBB auf der Homepage in Form eines Angebotes bestätigt oder die vertragsgegenständliche Leistung ausführt. Die AGBB bilden damit eine Grundlage des abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages. Individuelle Vereinbarungen mit Unternehmen gehen dieser Vereinbarung vor, ergänzen diese aber im Falle von Regelungslücken.

Als Reisevermittler vermitteln die Anbieter Reiseverträge über Reiseleistungen (Einzelleistungen, Reisearrangements) zwischen dem Reisenden einerseits und dem Leistungsträger andererseits (Geschäftsbesorgungsvertrag). Im Rahmen des Auftrages erbringen die Anbieter auch reisebezogene Nebenleistungen wie ua Organisation von Reisegenehmigungen, Erfüllung individueller Anfragen für Zusatzangebote, Prüfung von Reiseentschädigungen, Reporting und Risk-Management sowie Wahrnehmung von Fürsorgepflichten im Rahmen von globalem Reisemanagement. Die vom Anbieter vermittelten Reiseverträge über gebuchte Leistungen werden zwischen den vermittelten Leistungsträgern (Airlines, Hotels, Autovermieter, Visumservice, Bahn, Reiseveranstaltern, etc) und dem Unternehmen abgeschlossen und von den Leistungsträgern erbracht. Die Anbieter sind nicht Vertragspartei. Vertragsbedingungen und allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen dieser Leistungsträger werden von diesen AGBB nicht berührt und behalten ihre Geltung.

Für ausgewählte Leistungen beauftragen die Anbieter zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und Serviceangebote Sublieferanten (zB Bereitstellung von Visum, Hotline, Reiseentschädigungen, etc). Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen gelten die nachfolgenden Regeln zur Zusammenarbeit ebenso. Buchungen unterliegen einer gemeinsamen Vereinbarung, die für unternehmerische Zwecke abgeschlossen ist. Geschäftsreisen, die auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung organisiert und durchgeführt werden, unterliegen nicht dem Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz [PRG]).

Das beauftragende Unternehmen ist für die Kenntnis der AGBB bei seinen bestellenden Mitarbeitern verantwortlich.

Bestellung und Bestätigung der Leistung

Die Bestellung der jeweiligen Reiseleistung mit allen für die Angebotslegung notwendigen personen- und sachbezogenen Angaben erfolgt per Telefon oder elektronisch (Mail, Tool, Antrag, etc). Notwendige Angaben sind: Name (Vor- und Nachname laut Lesezeile im Reisepass), Mail-Adresse, Mobilnummer, Geburtsdatum, Reisedaten, Unterkunftserfordernisse, Mobilitätseinschränkungen, etc. Die Bestellung wird vom Anbieter vereinbarungsgemäß bearbeitet (standardmäßig im Global Distribution System (GDS), einem zentralen Reservierungssystem), gebucht und in Form eines unverbindlichen Angebotes bestätigt. Im Angebot nennt der Anbieter alle wesentlichen Reisebedingungen wie zB Tarif, Taxen, Storno- und Umbuchungsgebühren, vorgeschriebene Fristen (zB Time Limits, Beschränkungen zur Aufenthaltsdauer, Ausstellungdaten, etc) zur Ausstellung des Flugtarifes. Eine Tarifgarantie von Leistungsträgern (zB Airlines) besteht nur bei sofortiger Annahme des Angebots und Ausstellung der Vertragsunterlagen (Tickets, Vouchers). Aufzahlungen bei Umbuchungen sind tarif- und verfügbarkeitsabhängig und können erst zum Umbuchungszeitpunkt bekanntgegeben werden. Die vom Anbieter angebotenen Leistungen sind bis zur Annahme des Angebots durch den Besteller unverbindlich und freibleibend, der Vertrag zwischen dem Besteller und dem Leistungsträger kommt erst mit schriftlicher Annahme des Angebots zustande. Der Besteller ist für die Einhaltung der im Angebot genannten Fristen (zB Aufenthaltsbeschränkungen, Timelimits) verantwortlich. Bei Nichteinhaltung trägt er alle sich daraus ergebenden Konsequenzen (zB Tariferhöhungen). Weitere Informationen dazu siehe unter ‚Nutzung von Flugtickets‘. Vom Anbieter entgegengenommene Kundenwünsche (zB Sitzplatz, Zimmerlagen, etc) stellen eine Verwendungszusage dar. Sie sind so lange unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, als diese nicht im Sinne einer Vorgabe vom Leistungsträger bestätigt worden sind. Gleiches gilt für die Registrierung des Tickets im Rahmen von Vielfliegerprogrammen durch die Anbieter. Selbstbuchungen des Bestellers über ein Selbstbuchungstool gelten als ‚untouched‘ durch den Anbieter (keine Kontrolle) und werden sofort ausgestellt. Der Reisevertrag kommt mit Abschluss der Buchung im Tool zustande.

Alle im Angebot offerierten Flugzeiten und Tarife verstehen sich vorbehaltlich Änderungen seitens der Leistungsträger. Buchungen durch den Anbieter über andere Vertriebskanäle als dem GDS wie zB über Internet, das System Travelfusion bzw über ein Selfbooking Tool, unterliegen gesonderten Regelungen. Gleiches gilt auch für Gruppenbuchungen.

Für Kunden, die ein regelmäßiges Geschäftsverhältnis mit einem Anbieter haben, gilt, dass die mit der Bestellung verbundenen Kosten des Anbieters und die allgemeine Bearbeitungsweise des Geschäftsfalls den buchenden Mitarbeitern bekannt sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter darüber in Kenntnis zu setzen. Gleiches gilt auch für Privatbuchungen der Mitarbeiter des Kunden. Grundsätzlich wird vom Anbieter bei der Bestellung davon ausgegangen, dass dem Besteller die jeweils gültigen Reiserichtlinien des Unternehmens bekannt sind, eventuell davon abweichende Buchungen gelten den Anbieter als autorisiert.

Time Limit und Ticketausstellung

Unter Time Limit versteht man die Festlegung eines Zeitpunkts durch die Airline, an dem das Ticket zu dem angebotenen Preis spätestens ausgestellt werden muss. Verlangen Airlines vorzeitige Ticketausstellungen durch feste Vorausbuchungsfristen, wird der Kunde vom Anbieter im Angebot darüber informiert. Erfolgt keine rechtzeitige Bestätigung des Kunden zur Ticketausstellung, kann dies zu Mehrkosten (bis hin zu Streichungen) führen, die der Kunde zu vertreten hat.

Die Ticketausstellung erfolgt nach schriftlicher Bestätigung des Angebotes durch den Kunden. Die Bestätigung hat während der Büroöffnungszeiten einzugehen, widrigenfalls die Ausstellung erst am nächsten Werktag durchgeführt werden kann. In Eilfällen können verbindliche Bestätigungen oder Aufträge auch mündlich erteilt werden, derartige Bestätigungen sind durch den Kunden unverzüglich zu dokumentieren.

Mit Bestätigung des Angebots schließt der Kunde gleichzeitig mit dem Anbieter einen Vertrag über die jeweilige Beratungs- bzw Buchungsleistung, für den die bei der Bestätigung vereinbarten Konditionen der Leistungsträger sowie die Vertrags- und Geschäftsbedingungen der Anbieter gelten. Gleichzeitig geht das Unternehmen mit dem Leistungsträger einen Vertrag über die Erbringung der vermittelten Leistung ein. Tarifstand ist das jeweilige Versanddatum der Bestätigung.

Alle im Angebot oder Ticket genannten Tarife verstehen sich zzgl. der mit dem Anbieter vereinbarten Service-/Handling Fees und Ticket Service Charges (TSC) sowie der Network Access Fee. Die Airline Segment Fees, die GDS (=CRS)-Systemgebühr und die Private Channel Access Charge (PCAC) werden separat verrechnet.

Zustellung, Übermittlung von Dokumenten und deren Kosten

Nach Bestätigung des Angebots erhält der Besteller einen elektronischen Passenger Receipt/Ticket, der bei der gesamten Reise mitzuführen ist. Den Versand von Vertragsunterlagen bestimmt der Anbieter und erfolgt mangels abweichender Regelung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dieser erfolgt, wo gesetzlich zulässig und möglich grundsätzlich elektronisch. Als Zustell-/Kontaktadresse gilt die vom Anbieter zuletzt bekanntgegebene Adresse (auch E-Mail-Adresse). Änderungen sind vom Kunden unverzüglich (Schriftlichkeit empfohlen) bekanntzugeben. Bei postalischer Übermittlung werden die ungefähren Zustellkosten vor Versand offengelegt.

Gefahr für Untergang, Verlust, Beschädigung, Fehlzustellung (Spam bzw Junk-Mail) oder verspätete Zustellung einer Lieferung gehen mit Übergabe der Vertragsunterlagen an den Zusteller bzw mit Übersendung auf den Kunden über. Der Anbieter haftet in diesen Fällen auch nicht für wie immer geartete Folgen einer mangelhaften Zustellung.

Überprüfung auf Vollständigkeit / Richtigkeit

Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen (Angebote, Tickets, Visa, etc) sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit zu den Angaben/Daten und allfällige Abweichungen und Unvollständigkeiten zu überprüfen. Derartige Abweichungen sind zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt seitens des Bestellers keine Rückmeldung, gelten die Angaben der Reservierung als richtig. Reklamationen und Korrekturen werden ab dem auf die Übermittlung der Unterlagen folgenden Tag durch den Anbieter nicht mehr kostenfrei durchgeführt.

Einreisebestimmungen

Die Kenntnisse und Informationsbeschaffung zu Einreisebestimmungen sowie das Vorliegen der für die Reise notwendigen Dokumente und deren Gültigkeit obliegen allein dem Reisenden.

Der Reisende ist verpflichtet, die empfohlenen und vorgeschriebenen Gesundheits- und Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sowie die Weisungen zum Reisen seines Unternehmens einzuhalten. Eine Pflicht seitens des Anbieters, über allgemein bekannte Gegebenheiten und Reisevorschriften des Ziellandes und Ortes zu informieren, besteht nicht, jede diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hinweise finden sich ua auf https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/ oder am Institut für Reise- und Tropenmedizin (www.tropeninstitut.at). Dazu gehört ua auch der Hinweis auf Einreise-, Visa- und Impfvorschriften für die bereisten Länder. Insbesondere in Krisenzeiten (zB Pandemien) nach bestem Wissen und Gewissen vom Anbieter erteilte freiwillige Informationen zu Einreisebestimmungen erfolgen aufgrund der Unbeständigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Häufigkeit der Änderungen ohne Gewähr und Haftung für die Richtigkeit.
Der Anbieter haftet nicht für die Einhaltung der Einreisevorschriften (i.B.v. Zoll- und Devisenvorgaben) des Ziellandes sowie des Carriers. Für Notfälle hat der Reisende zusätzlich die Möglichkeit, sich auf der Seite des BMEIA zu registrieren (https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/auslandsservice/reiseregistrierung/).

Nutzung von Flugtickets

Für die Nutzung von Flugtickets gelten die Internationalen Beförderungsbedingungen der IATA (veröffentlicht auf der Homepage des jeweiligen Anbieters), diese AGBB und die Beförderungsbedingungen der jeweils gebuchten und benutzten Leistungsträger sowie die im Angebot oder Ticket genannten Bedingungen.

Diese Bedingungen sehen ua vor, dass Flüge nur in kontinuierlicher Reihenfolge der Flugcoupons abgeflogen werden dürfen. Der Verzicht auf das Abfliegen einer Teilstrecke seitens des Kunden kann daher zu einem Storno oder einer Tariferhöhung führen (die eine Nachbelastung zur Folge hat). Dies gilt ebenso, wenn Passagiere sich an Umsteigeorten länger als gebucht aufhalten, insbesondere dann, wenn diese Orte im Ticket ausdrücklich als “Transit“ gekennzeichnet sind. Weiters kann es aus Kostengründen sinnvoll sein, getrennte Tickets für eine Reise zu kaufen. Die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen (zB Verspätungen, Durchchecken, Gepäcktransport) sind dem Reisenden bekannt. Der Anbieter übernimmt keine Mehrkosten oder Haftung für den Weitertransport bei ungeplanten Veränderungen. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, rechtzeitig Handlungen bezüglich seiner Reise zu setzen, wenn Störungen im Flugbetrieb öffentlich (zB Medien) verlautbart wurden.

Der Anbieter hat keine Information über die tatsächliche Nutzung bzw Nichtnutzung von gekauften Tickets bzw Teilstrecken und stellt keine Dokumentation dazu zur Verfügung. Airlines überprüfen Buchungen nach Kriterien der IATA-Resolution 830a und belasten zB im Falle von „No Show“ Reisebüros im Nachhinein mit Bearbeitungsgebühren, die der Anbieter im Anlassfall an das bestellende Unternehmen weiterverrechnet.

Eine Informationspflicht über die Absage/Änderung von Reisedaten oder Strecken nach Ticketausstellung besteht für den Anbieter nicht, sie verbleibt beim Reisenden selbst.  Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Kunden bei rechtzeitigem Vorliegen dementsprechender Informationen während der Öffnungszeiten über Veränderungen zu informieren. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen von vollständigen Kontaktangaben zum Reisenden (zB Tel-Nummer und E-Mail).

Rückerstattung von Tickets (Refunds)

Der Anbieter muss über die Nichtnutzung von elektronischen Flugcoupons aktiv informiert werden, wenn diese zur Refundierung eingereicht werden sollen. Teilbenützte Tickets und Kulanzlösungen müssen bei den Fluggesellschaften eingereicht werden, die sich einen Bearbeitungszeitraum bis zu 6 Monate vorbehalten.

Der Anbieter erhält keine Information über die tatsächlich erfolgte Rückerstattung der eingereichten Beträge. Refundierungen werden von Airlines nicht kostenlos durchgeführt. Die Gebühren der Fluggesellschaften variieren nach Aufwand, der Anbieter tritt hier nur als Vermittler auf und verrechnet diese inkl. einer Handling Fee an den Kunden weiter.

Internet Booking Engine (Selfbooking Tool)

Der Anbieter stellt seinen Kunden auf Wunsch ein Selfbooking Tool im Internet zur Verfügung, über das der Kunde selbst Sofortbuchungen bei Leistungsträgern vornehmen kann. Die Nutzung des Systems unterliegt eigenen, gesondert zu vereinbarenden Bedingungen (SLA – Service Level Agreement).

Der Anbieter tritt nur als Systembereitsteller zur Übertragung von Buchungsinformationen und Ticketing Agent zur Ticketausstellung auf.  Der Anbieter übernimmt keine wie immer geartete Haftung hinsichtlich der Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit des Systems, der Nutzung des Zugangs, der Preisdarstellung, Einhaltung von Buchungs- und Tarifbedingungen sowie Eingaben zur Datenverarbeitung und zur Zahlungsform. Nachbelastungen der Airlines werden an den Kunden weitergereicht.

Check-In Zeiten

Die Einhaltung der notwendigen Check-In Zeiten obliegt dem Passagier. Ein Web Check-In ist vom Kunden selbst vorzunehmen. Der Reisende ist für das rechtzeitige Erscheinen am Abfluggate verantwortlich und muss daher auch die Zeit für Sicherheitskontrollen an den Flughäfen einplanen. Das Reisebüro ist für die Pünktlichkeit der angegebenen Anreiseverbindungen zum Flughafen nicht verantwortlich.

Bahnreservierungen

Der Anbieter bietet auch ausgewählte Bahnprodukte für den österreichischen und deutschen Markt an. Ebenso werden auch Bahnservices der gängigen europäischen Bahnen über Internet angeboten. Sitzplatzreservierungen beim Bahn-Anbieter werden nach Wünschen des Kunden bekanntgegeben, sind jedoch nur die Eingabe eines Wunsches, der nicht garantiert werden kann. Das System der Bahn lässt eine bestimmte Platzwahl nur bei Buchung zu.

Bei der Buchungsanfrage sind sämtliche für die Buchung erforderlichen Angaben zur Person (zB. Ermäßigungen) und zur gewünschten Reise (zB. Klasse) mitzuteilen.

Gemäß VO 2021/782 (Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr) weisen wir darauf hin, dass in einer einzigen Transaktion gebündelte (an sich getrennte) Fahrkarten als getrennte Beförderungsverträge gelten. Von einer einzigen Transaktion spricht man, wenn über Vorschlag des Veranstalters mehrere Beförderungsausweise zum selben Zeitpunkt, mit nur einer einzigen Zahlung gekauft werden. In einer Transaktion gebündelte Fahrkarten stellen keine Durchgangsfahrkarten dar und bieten nicht das gleiche Schutzniveau wie Durchgangskarten, die höhere Fahrgastrechte zB. für Verspätungsfolgen vorsehen.

Bahn-Fahrkartenrückgabe

Nach Ausstellung können Bahnkarten nicht mehr kostenlos umgebucht oder storniert werden, es fallen vom Bahnunternehmen festgesetzte Entgelte an, die in Abzug gebracht werden. Für im Rahmen des ÖBB-Business Kontos gekaufte Fahrscheine gelten andere, von der ÖBB vorgegebene Regeln, die im Direktvertrag zwischen dem Kunden und der ÖBB festgehalten sind. Mit dem Versenden des Tickets geht die Haftung für dieses Dokument auf den Empfänger über. Bei Verlust von Bahnkarten ist kein Ersatz seitens des Bahnunternehmens möglich.

Emergency-Hotline: www.btu.at/unternehmen/standorte

Der Anbieter bietet außerhalb der Büroöffnungszeiten (MO–FR 8–18h, außer an gesetzlichen Feiertagen) für Reisen am selben oder nächsten Werktag ein persönliches Notfall-Service an. Reservierungen von Flugkarten, Neubuchungen, Umbuchungen, Mietwagen, Hotelzimmer können für Reisende in Notfällen nur im GDS, nicht auch über andere Vertriebskanäle (wie zB Internet) gebucht werden. In gewissen Fällen, unter anderem Flugstornierungen und Verspätungen, kann es vorkommen, dass nur die Airlines selbst vor Ort unterstützen können. Neubuchungen im Rahmen des Notfall-Service werden nur vorgenommen, wenn der Reisende beim Anbieter als Stammkunde mit einem Profil angelegt ist. Aufträge, die mangels Dringlichkeit auch während der Büroöffnungszeiten bearbeitet werden können, sowie allgemeine Informationen und sonstige Hilfestellungen sind keine Notfälle.  Der Anbieter behält sich vor, die Mehrkosten dieser Leistungen bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme des Notfall-Services in Rechnung zu stellen.

Beantragung von Reisegenehmigungen

Eine Reisegenehmigung ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Reisender in ein Land einreisen darf, zB Visum, ESTA (digitale Einreiseregelung), uä. Auf Aufforderung informiert der Anbieter bzw. vermittelt der Anbieter an Subunternehmer für die Auftragserfüllung im Namen des Reisenden eine Reisegenehmigung bei staatlichen Behörden zu besorgen. Für die Erledigung nach Vermittlung an den Servicepartner übernimmt BTU keine Haftung. Dies in der Annahme, dass es sich beim Reisenden um einen österreichischen Staatsbürger handelt. Sollte der Reisende kein österreichischer Staatsbürger sein, so ist der Buchende verpflichtet, dies bei der Buchung mitzuteilen. Der Reisende verschafft sich selbst Kenntnis über die zur Erlangung von notwendigen Papieren erforderlichen Fristen und Zeiträume.

Voraussetzungen für die Visa-Beantragung durch den Anbieter bzw Dritten im Auftrag des Anbieters:

-  Die Angaben zur Reise werden durch den Reisenden vollständig genannt. Änderungen der Daten können nach Bekanntgabe der Daten und Weiterleitung des Auftrags an die Behörden nicht mehr vorgenommen werden.

-  Die notwendigen Dokumente werden vollständig und rechtzeitig übergeben.

- Soweit Fristen genannt werden, gelten diese ab Erhalt der Dokumente. Bearbeitungsdauern sind indikativ, eine maximale Dauer wird, außer ausdrücklich angegeben, nicht garantiert. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer eines Antrags durch staatliche Behörden. Auf Aufforderung haben Reisende verbesserte Dokumente/Daten ohne Verzögerung vorzulegen oder sonst an der Beantragung mitzuarbeiten. Diesen Zusatzanforderungen hat der Reisende selbst nachzukommen, Der Anbieter tritt hier nicht als Vermittler auf, die Kommunikation verläuft direkt zwischen der Behörde und dem Reisenden, verlängerte Bearbeitungszeiten hat der Anbieter nicht zu vertreten.

- Die Besorgungsgebühren gelten ab/bis Erhalt der Dokumente und exkl. Kosten des Visums. Der Reisende hält den Anbieter von allen Ansprüchen, Sanktionen und strafrechtlichen Verfolgungen von Behörden, einschließlich der Einwanderungs-/Ausländer-/Grenzschutzbehörde oder einer Botschaft oder dem Konsulat, schadlos, wenn sich herausstellt, dass der Kunde und/oder eine/-r der Reisenden bewusst oder unbewusst falsche, unvollständige oder betrügerische Daten und/oder Dokumente zur Verfügung gestellt hat.

Die Entscheidung, ob eine beantragte (Ein-) Reisegenehmigung erteilt wird oder nicht, hängt von Umständen ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Der Anbieter kann nicht garantieren, dass die beauftragte Beantragung zur Erteilung einer (Ein-) Reisegenehmigung führt. Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass auch trotz Vorliegen einer Reisegenehmigung die tatsächliche Einreise oder der Aufenthalt aus anderen Gründen, außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters, verweigert werden kann.

Auch für den Fall, dass es trotz Antragstellung innerhalb eines durchschnittlichen Bearbeitungszeitraumes nicht zu einer Erteilung einer gültigen (Ein-) Reisegenehmigung kommt, etwa wegen Ablehnung des Antrages durch die staatliche Behörde, hat der Anbieter seine Bemühungspflicht erfüllt und es gebührt der volle Entgeltanspruch. Der Anbieter ist für einen etwaigen unmittelbaren, mittelbaren, materiellen, immateriellen Folge- oder Unternehmensschaden (wie zB. entgangenen Umsatz oder Gewinn) des Kunden, der sich aus der Beauftragung iZm mit Reisegenehmigungen ergibt, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht haftbar.

Hotelreservierungen

Bei Hotelreservierungen werden die Preise zum Zeitpunkt der Buchung für die gebuchte Zimmerkategorie/Leistung (zB inkl. o. exkl. Frühstück) sowie der Buchungsbedingungen bekannt gegeben. Für mögliche zusätzliche Gebühren und Steuern wie zB lokale Taxen, gesetzliche MwSt., Service Charges und deren evtl. Erhöhung sowie Zusatzleistungen haftet der Anbieter nicht. Es ist allgemein üblich, dass Hotels die Reservierung nur bis 16.00h/18.00h des Anreisetages halten, falls diese nicht mit einer Kreditkarte garantiert wurde. Sofern der Kunde die Reservierung nicht mit einer Kreditkarte garantiert, ist er für die Einhaltung dieser Check-In-Frist selbst verantwortlich.

Auf besonderen Wunsch des Bestellers bürgt der Anbieter beim Hotel für die Einhaltung der obigen Frist. Dies erfordert eine schriftliche Zusage des Kunden an den Anbieter. Sollte der Reisende die so garantierte Reservierung nicht einhalten, so hat er alle daraus entstehenden Konsequenzen und Kosten zu tragen. Sofern das Hotel dem Anbieter Kosten in Rechnung stellt, verrechnet der Anbieter diese zusätzlich einer Anbieter-Bearbeitungsgebühr an das Unternehmen weiter.

Bei Buchung von Tagungen und Gruppen in Hotels gelten die speziellen Tagungsbedingungen des einzelnen Hotels, die wir bei Anfrage mit der Buchung übermitteln.

Mietwagen-Reservierungen

Im Falle der Vermittlung eines Mietwagens durch die Anbieter schließt der Kunde einen Mietvertrag mit dem jeweiligen Autovermieter. Auf die Ausgestaltung, den Abschluss und die Abwicklung der Mietverträge hat der Anbieter keinen Einfluss, es gelten die jeweiligen Mietbedingungen des Anbieters. Es bestehen bei vorzeitiger Rückgabe, verspäteter Übernahme (zB durch Flugverspätung) oder bei einem nicht in Anspruch genommenen Mietwagen keine Erstattungsansprüche gegenüber dem Anbieter. Bei Mietwagenreservierungen kann jeweils nur eine Fahrzeugkategorie angegeben werden. Jede Kategorie beinhaltet Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller in einer ungefähr gleichen Typengröße. Ein Kundenwunsch für einen bestimmten Fahrzeugtyp wird vom Anbieter an die Mietwagen-Station im Sinne einer Verwendungszusage weitergeleitet, ist jedoch unverbindlich und löst keinen Rechtsanspruch aus. Die in der Buchungsbestätigung angeführten Preise sind verbindlich. Sofern der Anbieter einen Mietwagen-Voucher mit dem Vermerk “Full Credit“ ausstellt, haftet der Reisende gegenüber dem Anbieter bis zum Gesamtbetrag. Bitte vergewissern Sie sich bei Buchung über Ausstattung und Versicherung bzw bei Übernahme des Fahrzeugs über notwendige Zusatzleistungen. Für die bei der Übernahme vertraglich fixierten Leistungen ist der Kunde allein verantwortlich.

Haftung / Beschwerden

Der Anbieter als Reisevermittler erbringt lediglich Vermittlungsdienstleistungen und haftet, soweit eine Einschränkung gesetzlich zulässig ist, daher nur bei eigener pflichtwidriger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung des Vermittlervertrages. Der Anbieter haftet für Folgen von Buchungsfehlern (zB Schreibfehler), sofern diese nicht auf eine irrtümliche oder fehlerhafte oder unvollständige Angabe des Bestellers oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Es wird folglich keine Haftung für Schäden, Verluste, Nichteinhaltung von Terminen etc übernommen, die durch einen Mangel einer über den Anbieter gebuchten Leistung bei einem Leistungsträger entstehen. Der Anbieter ist außerhalb zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht für Schäden, weder direkte noch indirekte, infolge von Flugausfällen oder Reisebeschränkungen aufgrund nationaler und internationaler Einreisebeschränkungen, egal welcher Ursache, verantwortlich.

Der Anbieter übernimmt weder eine Haftung noch eine Garantie für das Zustandekommen, die Durchführung und die Erbringung bzw die Folgen des Nichtzustandekommens des vermittelten Leistungsvertrages bzw für die Erbringung einer Leistung, die nicht durch den Anbieter vermittelt bzw zugesagt worden ist, oder die durch den Reisenden selbst im Tool gebuchte Leistungen. Dies jedenfalls für den Fall, dass die über den Anbieter gebuchten Leistungen aus Gründen nicht erbracht werden, die der Anbieter nicht zu verantworten hat (zB Überbuchung, höhere Gewalt, Verspätungen oder Streik). Ebenso übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben von Leistungsträgern sowie für ihr Verhalten. Der Kunde hat aufgrund des zwischen ihm und dem Leistungsträger abgeschlossenen Vertrages direkte Ansprüche dem Leistungsträger gegenüber und hat direkt mit ihm zu verhandeln, wie ein Reservierungs- und Beförderungsanspruch umgesetzt wird. Reklamationen müssen grundsätzlich vor Ort vorgebracht werden, um dem Leistungsträger die Möglichkeit der Nachbesserung zu ermöglichen. Die etwaige Haftung regelt sich ausschließlich nach den AGB des Leistungsträgers sowie im Falle einer vermittelten Luftbeförderung ergänzend nach den gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar den Vorschriften des Warschauer Abkommens, respektive des Montrealer Übereinkommens. Mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Reisebüros im Einzelfall auf den Wert der zugrunde liegenden Reiseleistung beschränkt.

Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit/Aktualität persönlicher Daten, die im Rahmen von APIS (Advance Passenger Information System) mit einer Flugbuchung an die Airlines übermittelt werden.

Pandemie Disclaimer

Die Kenntnisse und Informationsbeschaffung zu Einreisebestimmungen sowie zur Gültigkeit der Reisedokumente obliegen allein dem Reisenden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Informationen über Einreisebestimmungen an den Reisenden zu erteilen, jede diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

In Krisenzeiten (zB Pandemien) nach bestem Wissen und Gewissen erteilte freiwillige Information zu Einreisebestimmungen erfolgen aufgrund der Unbeständigkeit der Sach- und Rechtslage sowie Häufigkeit der Änderungen ohne Gewähr und Haftung für die Richtigkeit. Der Anbieter ist außerhalb zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht für Schäden, weder direkte noch indirekte, infolge von Flugausfällen oder Reisebeschränkungen aufgrund nationaler Einreisebeschränkungen, egal welcher Ursache, verantwortlich.

Prüfung von Entschädigungsansprüchen

Der Anbieter informiert über einen Subunternehmer seine Kunden aktiv über Entschädigungsansprüche aufgrund von Flugverspätungen gem. der „Fluggastverordnung“ (EU-VO Nr.261/2004). Zur Prüfung eines etwaigen Anspruches werden Buchungsdaten (zB Passenger Name Record – sog. „PNR-Daten“ wie Buchungscode, Flugnummer, Datum, Flugstrecke, Kundennummer, E-Mail-Adresse) des Reisenden an ein Reiseentschädigungsunternehmen übermittelt. Nach Information über eine Ausgleichsberechtigung durch den Anbieter kann der Kunde in eigenem Namen einen Entschädigungsantrag stellen und einen Vertrag mit dem jeweiligen Reiseentschädigungs-unternehmen abschließen. Eine Haftung des Anbieters in Zusammenhang mit der Durchsetzung von Entschädigungs-ansprüchen ist ausgeschlossen.

Mobiles Reiseportal

Der Anbieter stellt seinen Kunden auf Wunsch den Zugang zu einem mobilen, mandantenfähigen internetbasierten Reiseportal sowie einer mobilen APP unter der Bezeichnung „MyWay by BTU“ zur Verfügung. Im Falle der Inanspruchnahme dieses mobilen Service kommen in Ergänzung zu diesen AGBB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „MyWay by BTU“, einsehbar unter https://www.btu.at/allgemeines/agbs zur Anwendung.

Gebühren

Der Anbieter hebt für die Tätigkeit der Reisevermittlung eine Transaktionsgebühr (Handling Fee; zB für Bearbeitung von Reisebuchungen, Ausstellung von Flugtickets, Einholung von Reisegenehmigungen, etc) und für die Bereitstellung der Anbieter-Systeme und Anbieter-Ressourcen eine Network Access Fee ein. Die Höhe der Handling Fee richtet sich nach der Art der Serviceleistung und/oder der Vertragsvereinbarung des Unternehmens mit dem Anbieter und beruht auf den vom Anbieter genutzten Systemen und Prozessen. Die Network Access Fee ist eine monatliche Pauschale pro Reisenden bzw. individuell anders geregelt.

Geänderte Rahmenbedingungen (zB erhöhte Infrastruktur- oder Systembereitstellungskosten, gestiegene Digitalisierungs-anforderungen, erweitertes Serviceangebot) räumen dem Anbieter ein einseitiges, auch nachträgliches, Leistungs- und Preisgestaltungsrecht gem § 1056 ABGB ein. Der Anbieter ist berechtigt, auch zusätzliche Serviceleistungen, die unterjährig neu angeboten werden, vertraglich noch nicht fixiert sind, und die durch Mitarbeiter des Kunden beauftragt werden, zu verrechnen. Eine Liste der, mangels anderer Vereinbarung zur Anwendung gelangender ‚Allgemeinen Gebühren/Gebührenübersicht‘ (ASF), kann beim jeweiligen Anbieter angefragt werden. Ancillary Leistungen der Airlines (zB Essen an Board, Gepäck- und Sitzplatzreservierungen, etc), werden bei Beauftragung des Bestellers ebenfalls gebucht und mit einer Anbieter-Handling Fee verrechnet.

Der Anbieter behält sich vor, zusätzliche angemessene Gebühren und Zuschläge für eine Mehrleistung zu verrechnen, wenn der durch den Kunden veranlasste Arbeitsaufwand über das anfänglich definierte Maß bzw über den üblichen Aufwand hinauswächst (zB Buchungswege, Rechnungskopien, Sonderreports). Dazu zählt auch die aufwendigere Buchung von Netzwerkairlines über andere Vertriebswege als über globale Distributionssysteme (GDS).

Der Anbieter behält sich ebenfalls vor, bei Nichterbringen des vereinbarten Nachfrageumfangs durch das Unternehmen, die dadurch erhöhten Kosten der Ressourcenbereitstellung weiter zu verrechnen.

Alle Gebühren verstehen sich pro Abrechnungseinheit, gegebenenfalls zzgl. MwSt. Die Ticket Service Charge (TSC), die GDS (=CRS) Systemgebühr, die Segment Fees, die Private Channel Access Charge (PCAC) oder Ancillary Service Fees (ASF) werden, sofern diese anfallen, nach Vorgaben der IATA getrennt auf der Rechnung angeführt. Vergütungen für bereits erbrachte Dienstleistungen werden bei (Um-) Buchung oder Stornierung einer gebuchten Leistung nicht refundiert. Alle anfallenden Spesen (In- und ausländische Spesen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Empfänger bleibt spesenfrei.

Mitarbeitern von Firmenkunden sind die Konditionen für die Buchung von Privatreisen bekannt oder können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Die Vergütungen, Preise und Kosten werden wertgesichert erhalten. Die Wertsicherung richtet sich nach dem von Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 oder dem an seine Stelle tretenden Folgeindex. Eine sich allenfalls ergebende Erhöhung der Vergütungen, Preise und Gebühren erfolgt unter Einhaltung einer vormonatlichen Ankündigung.

Zahlungen

Alle Rechnungen für Geschäftsreisen sind, mangels abweichender Vereinbarung bei Übergabe der Dokumente und ohne Abzug fällig. Die Bezahlung erfolgt standardmäßig über eine (Firmen-) Kreditkarte, deren Zahlungsdaten bei Bestellung erfragt bzw dem bereits erfolgten Eintrag im System der Anbieter entnommen werden. In Ausnahmen wird bei Barzahlung eine Kreditkarte zur Sicherstellung verlangt. Hierbei gelten die Zahlungsfristen der Kreditkartenunternehmen.

Die Bezahlung der vermittelten Hauptleistung erfolgt grundsätzlich direkt mit dem Leistungsträger. Für Leistungen, die nicht mit dem Leistungsträger direkt bzw mittels Kreditkarte bezahlt werden, hebt der Anbieter ein aufwandbezogenes, zusätzliches Entgelt in Höhe von € 8,50 für die Abwicklung der Transaktion ein.

Profilanlage

Beim Anbieter werden sowohl für das Unternehmen wie auch für die reisenden Mitarbeiter des Unternehmens Stammdatenprofile hinterlegt, die persönliche wie auch unternehmerische Daten umfassen. Informationen darüber, welche Daten erfasst werden, finden sich in der Datenschutzinformation, einsehbar unter https://www.btu.at/allgemeines/datenschutz. Diese helfen in der Zusammenarbeit, die vertraglichen Verpflichtungen der Anbieter fehlerfrei, eindeutig und schnell abzuwickeln. Für die Aktualität der Daten ist der Kunde verantwortlich. Änderungen des Mitarbeiterstandes sind unverzüglich bekannt zu geben bzw. selber in den ihm zur Verfügung gestellten Tools zu ändern. Dies ist insbesondere in Bezug auf Mitarbeiteraustritte von Bedeutung. Sollten Belastungen für Mitarbeiter erfolgen, die nicht mehr im Unternehmen sind und BTU wurde darüber nicht informiert bzw. wurde das Profil bei BTU nicht gelöscht, haftet das Unternehmen für die entstandenen Kosten. Übersichten des aktuellen Mitarbeiterstandes können von BTU zur Verfügung gestellt werden.

Datenschutz

Die Bestimmungen und Informationen zum Datenschutz werden in einer ausführlichen Datenschutzinformation, einsehbar unter unter der Rubrik „Datenschutz“ des jeweiligen Anbieters dargestellt. Der Anbieter verarbeitet danach bekanntgegebene personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Wahrung (überwiegend) berechtigter Interessen. Dies zB zum Zwecke der Abwicklung der Reise, von Veranstaltungen, zur gezielten Direktwerbung und Verbesserung der Kundenbeziehungen. Zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen bedient sich der Anbieter soweit nötig und zulässig, auch Dritten oder Auftragsverarbeitern, die vertraglich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben verpflichtet sind. Dritte sind als Verantwortliche selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gegenüber dem Kunden verantwortlich. Der Kunde kann Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Direktwerbung und Verhaltens-/Interessensbewertung unter der auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlichten Datenschutz-E-Mail Adresse (zB datenschutz@btu.at) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft bedingungslos widersprechen bzw erteilte Einwilligungen in die Datenverarbeitung widerrufen.

Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenverarbeitungsklausel)

1.             Die Bestimmungen und Informationen zum Datenschutz werden in einer ausführlichen Datenschutzinformation, einsehbar auf der Website des jeweiligen Anbieters, dargestellt. Der Anbieter als Verantwortlicher für die Daten, verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Verpflichtungen (zB Erfüllung melderechtlicher, abgabenrechtlicher Verpflichtungen) sowie zur Wahrung (überwiegend) berechtigter Interessen. Dies z.B. zum Zwecke der Abwicklung der Reise, von Veranstaltungen, zur gezielten Direktwerbung und Verbesserung der Kundenbeziehungen. Zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen bedient sich Anbieter soweit nötig und zulässig, auch Dritten oder Auftragsverarbeitern, die vertraglich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben verpflichtet sind. Dritte sind als Verantwortliche selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gegenüber dem Kunden verantwortlich. Der Kunde kann Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Direktwerbung und Verhaltens-/Interessensbewertung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft bedingungslos widersprechen bzw. erteilte Einwilligungen in die Datenverarbeitung widerrufen.

2.             Der Anbieter ist in Durchführung dieses Vertrages Verantwortliche im Sinne des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

3.             In Zusammenhang mit diesen AGBB verarbeitet der Anbieter folgende Datenkategorien. Die Daten werden entweder vom Kunden für die vom Vertrag betroffenen Personen oder den Betroffenen (Reisenden) selbst zu Verfügung gestellt:

a     Personendaten (Name, Titel, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Kinder, Alter Kinder, Sprache, Begleitpersonen, Bild),

b     Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail Adresse, Online Daten),

c     Fluggastdaten (Buchungscode, Buchungsdatum, Flugscheinausstellung, Abflug-Ankunftsdaten, Reiseverlauf, Gepäckangaben),

d     Flugscheindaten (Flugscheinnummer, Luftfahrtunternehmen)

e     Datenverarbeitungen Ausstellungsdatum, Tarifanzeigen),

f      Sonstige Daten (Hotelunterbringung, Führerscheinnummer, Vielfliegerdaten, Essgewohnheiten, Zahlungsinformationen, Rechnungsanschriften, Angaben Reisebüro).

4.             Der Anbieter übermittelt im Rahmen globaler Kundenbetreuung zum Zwecke der Vertragserfüllung die unter Pkt 2. genannten Daten uU auch an Dritte zur Durchführung der Buchung, teils auch über vorgegebene Softwarelösungen, zB Air Travel Programme an Global Distribution Systeme (GDS – Amadeus, Travelport, Sabre), und Leistungserbringer (Flug, Bahn, Mietwagen- und Hotelgesellschaften) zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung. Diese Dritten sind Verantwortliche iSd Art 4 Z 7 DSGVO und nicht Auftragsverarbeiter des Anbieters.

5.             Die Übermittlung ist zur Erfüllung des gegenständlichen Vertrages erforderlich und führen diese Dritten ihre Verarbeitungstätigkeiten zur Erfüllung von Anforderungen im globalen Reisemanagement mitunter auch außerhalb der EU bzw des EWR durch, dies jedoch unter den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Kapitel V DSGVO. Informationen zu externen Empfängern und Übermittlungen ins Drittland entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation. Unter den Empfängern von Daten können auch Drittländer sein, in denen kein angemessenes Datenschutzniveau herrscht und keine geeigneten Garantien für den Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten gegeben ist (fehlende Durchsetzbarkeit von Betroffenenrechten, mögliche, unverhältnismäßige Zugriffe staatlicher Stellen auf Ihre Daten). Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang die jeweiligen obgenannten Dienstanbieter bzw Kategorien von Dienstleistern und Leistungsträgern, personenbezogene Daten nach deren Übermittlung im Zusammenhang mit der Buchung verarbeiten. Umfang, Zweck und Speicherfristen der jeweiligen Datenerhebung sind uns nicht bekannt. Umfang und Zweck der Datenerhebung durch den jeweiligen Leistungsanbieter, Drittanbieter oder Dienstleister sowie die dortige weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen direkt von der Webseite des jeweiligen Dienstes. Der jeweilige Leistungsträger und Drittanbieter, mit Ausnahme des GDS-Anbieters, ist in der Buchungsbestätigung genannt. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen über Ihre entsprechenden Datenschutzrechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre.

6.             Die Anbieter setzen in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche

-               alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit und Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Kunden und der Sicherheit der Verarbeitung (durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß DSGVO) sowie zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Kapitel III der DSGVO;

-               stellen sicher, dass die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beauftragten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung unterliegen;

-               werden die ihr überlassenen sowie erhobenen oder von ihnen produzierten Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen. Als Beendigung des Vertragsverhältnisses gilt die Kündigung oder Beendigung der (Vereinbarung zur) Zusammenarbeit für das Unternehmen und die von der Vereinbarung mitumfassten Personen.

7.             Die Anbieter kann Auftragsverarbeiter zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen heranziehen, sofern damit kein erhöhtes Risiko für die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen zur Folge hat. Dabei ist durch Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages im gesetzlich erforderlichen Umfang sicherzustellen, dass der Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die der Anbieter obliegen.

8.             WICHTIGE INFORMATION FÜR KUNDEN - EINWILLIGUNG

Das Unternehmen, welches mit dem Anbieter die Vereinbarung für die Zusammenarbeit abschließt, ist verpflichtet, die von der Vereinbarung betroffenen Personen (zB Mitarbeiter des Kunden) über die Übermittlung ihrer, zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten, an Anbieter als Verantwortliche zu informieren.

Mit Annahme dieser AGBB stimmt der Kunde der Übermittlung der für die Leistungserbringung erforderlichen personenbezogener Daten an unter Pkt. 4. genannte Drittanbieter bzw Drittanbieterkategorien ua auch in Drittländer ausdrücklich zu und verpflichtet sich, die erforderliche Information an die Reisenden Mitarbeiter weiterzugeben und erforderliche Einwilligungen zur Datenverarbeitung der Reisenden durch den Anbieter in dieser Form einzuholen und bereitzustellen. Die Einwilligung in die Datenübermittlung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wenn der Kunde oder der einzelne Betroffene keine Übermittlung in Drittländer wünschen, kann die Anbieter mitunter seine vertragliche Dienstleistung aber nicht erbringen.

Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Buchungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt - Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Anbieter, derzeit Wien.

Vereinbarungen mit Anbieter

Diese Bedingungen haben auch ohne individuelle Vereinbarung mit dem Anbieter Gültigkeit. Ergänzend gelten die Regelungen der direkten Vereinbarung zwischen Kunde und Anbieter sowie des jeweiligen Service Level Agreements.

 

BTU Unternehmensgruppe (Anbieter):

BTU Business Travel Unlimited Reisebüroges.m.b.H. (“BTU“)
Stella-Klein-Löw-Weg 13, OG 3                                       A-1020 Wien
T: +43 1 51 6 51-0                                                 F: +43 1 51 6 51-98
office@btu.at                                                                     www.btu.at
FN: 40236x                                                                    ATU15416707
Sitz: Wien                                                           Handelsgericht Wien

Herburger Business Travel GmbH („HBT“)
Schwefel 25a                                                             A- 6850 Dornbirn
T: +43 5572 908030-0
office@herburger-bt.at
www.herburger-reisen.at/herburger-business-travel/
FN: 411824z                                                                 ATU 68598948
Sitz: Dornbirn                                                   Landesgericht Feldkirch

AX Travel Management GmbH („AX”)
Stella-Klein-Löw-Weg 13, OG 3                                      A-1020 Wien
T: +43 1 51 6 51- 2110
info@ax-travel.at                                                         www.ax-travel.at/
FN: 301353 t                                                                    ATU 63744149
Sitz: Wien                                                               Handelsgericht Wien

 

Kein Mitarbeiter des Anbieters ist berechtigt, Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen zu ergänzen, abzuändern oder aufzuheben. Ergänzend gelten die jeweiligen Bedingungen der Leistungsträger sowie der IATA, in Auszügen veröffentlicht auf www.btu.at.

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