Flughafen Zürich: Höhere Gebühren für laute Flugzeuge
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Lärmzuschläge angepasst. Je später die Uhrzeit, desto mehr Lärmgebühren müssen bezahlt werden.
Im Dezember 2024 gelangte die Flughafen Zürich AG mit einem Antrag zur Anpassung der Lärmgebühren ans BAZL, welches dem Antrag zustimmte. Wie das BAZL mitteilt, wird nun über neue Lärmzuschläge verfügt. Ausserdem wird eine Neueinteilung der Lärmklassen vorgenommen, die diesem Vorschlag entsprechen.
Die Konsequenz: Das Fliegen in der Nacht wird teurer. Die neuen Lärmgebühren treten in Zürich spätestens Anfang 2027 in Kraft. Die Erhöhung leiste einen Beitrag an die erforderliche Lärmsanierung im Nachtbetrieb des Flughafens, teilt das BAZL mit.
Zweistufige Erhöhung der Lärmzuschläge
Der Flughafen Zürich setzt spätestens ab 2027 eine Neueinteilung der Lärmklassen, punktuell angepasste Lärmzuschläge für den Tagbetrieb und eine Erhöhung der Tagesrand- und Nachtzuschläge für laute Flugzeuge um.
Vorgesehen ist unter anderem eine zweistufige Erhöhung der Lärmzuschläge zwischen 23.00–23.15 und 23.15–23.30 Uhr. Konkret: Der Lärmzuschlag steigt nach 23.00 Uhr von CHF 3000 auf CHF 4000, ab 23.15 Uhr auf CHF 5000 für lautere Langstreckenflugzeuge.
Anreiz schaffen für leisere Flugzeuge
Der Flughafen will damit die Anzahl verspäteter Abflüge reduzieren und einen Anreiz schaffen, die Flotte mit leiseren Flugzeugen zu modernisieren. Neben den Lärmgebühren erhebt der Flughafen weitere Gebühren wie Lande- und Passagiergebühren. Um diese festzulegen, findet ab April 2025 ein Verfahren zwischen den Flughafennutzenden und der Flughafen Zürich AG statt.
Die Lärmzuschläge hat das BAZL vorgängig in einer separaten Verfügung festgelegt. Die neuen Lärmgebühren sollen gleichzeitig mit den übrigen Flughafengebühren und spätestens per 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die vom BAZL genehmigten Lärmgebühren befinden sich im Einklang mit dem SIL Objektblatt Zürich, das zurzeit in Überarbeitung ist. Ein Objektblatt legt unter anderem den Betrieb und die Lärmbelastung eines Flugplatzes verbindlich fest.
Im Entwurf des Objektblatts Zürich ist als erster Schritt die Erhöhung der Lärmzuschläge nach 23.00 Uhr vorgesehen. Als zweiter Schritt ist geplant, bis 2033 eine weitere Erhöhung der Lärmzuschläge für lautere Flugzeuge umzusetzen.
Quelle: https://abouttravel.ch/reisebranche/flughafen-zuerich-hoehere-gebuehren-fuer-laute-flugzeuge/