EU-Reform könnte Fluggastrechte deutlich einschränken
Die Europäische Kommission plant eine Änderung der Fluggastrechteverordnung. Verbraucherschützer warnen vor deutlich höheren Hürden für Entschädigungszahlungen bei Verspätungen.
Im Zuge einer geplanten Reform der EU-Fluggastrechteverordnung könnten Passagiere künftig deutlich seltener Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen haben. Die Mitgliedstaaten beraten derzeit über einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der die aktuellen Regelungen spürbar abschwächen würde.
Entschädigung erst ab fünf Stunden
Derzeit haben Fluggäste laut EU-Verordnung EG 261/2004 Anspruch auf pauschale Entschädigungen zwischen 250 und 600 EUR, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Die Kommission schlägt nun vor, diese Grenze auf fünf bis zwölf Stunden anzuheben – abhängig von der Flugdistanz. Laut Einschätzung von Verbraucherschützern würden damit rund 80% der bisherigen Entschädigungsansprüche wegfallen.
Kritik von Politik und Verbraucherschutz
Scharfe Kritik kommt von der deutschen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. „Verbraucherrechte sind kein Luxus, den man in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einfach streichen kann“, so die für Verbraucherschutz zuständige SPD-Politikerin.
Auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt vor einem Rückschritt. Die Mehrheit der Flugverspätungen liege zwischen zwei und vier Stunden - genau in jenem Bereich, der künftig nicht mehr entschädigt würde. Zudem bestehe die Gefahr, dass Airlines gezielt Verspätungen in Kauf nehmen, um Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen zu umgehen.
Quelle und Details: https://www.tip-online.at/news/57555/eu-reform-koennte-fluggastrechte-deutlich-einschraenken/