Lufhansa Group aktualisiert die Regelungen zu Powerbanks an Bord
Seit dem 15. Januar 2026 dürfen Powerbanks an Bord von Flügen der Lufthansa Group Airlines weder genutzt noch geladen werden.
Pro Passagier dürfen maximal zwei Powerbanks ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Die Geräte dürfen nur in der Sitztasche des Vordersitzes, am eigenen Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz verstaut werden. Aus Sicherheitsgründen ist der Transport von Powerbanks und E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck oder die Aufbewahrung in den Gepäckfächern über den Sitzen nicht gestattet.
Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh müssen vorab von der Airline genehmigt werden. Zugelassene medizinische Geräte sind von dieser Regelung ausgenommen.
Quelle: Lufthansa Group