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Das gilt neu bei Flugverspätungen

Das EU-Parlament erzielt eine Einigung zu den Fluggastrechten.

Die Europaabgeordneten haben eine Einigung über die Fluggastrechte erzielt, die Entschädigungen bei Verspätungen von drei Stunden beibehält, schnellere Erstattungen sicherstellt, gebührenfreie Sitzplätze für Kinder neben ihren Begleitpersonen garantiert und für mehr Transparenz bei Flugpreisen sorgt.

Ziel der Vereinbarung ist es, Fluggäste besser vor Reiseunterbrechungen wie Nichtbeförderung sowie Flugverspätungen und Annullierungen zu schützen. Die geltenden Vorschriften waren seit 2004 nicht mehr aktualisiert worden.

«Das Parlament hat intensiv dafür gekämpft, Reisen fairer und Verfahren klarer zu gestalten – und genau das haben wir erreicht», sagt Roberta Metsola, Präsidentin des Europäischen Parlaments.

Die neue Verordnung gilt nicht nur für die EU, sondern auch für die Schweiz, Norwegen und Island. Von der Verordnung profitieren alle Reisenden, die aus den genannten Ländern ausreisen, unabhängig von der Nationalität. Bei der Einreise aus einem Drittstaat betrifft die Verordnung nur jene Reisenden, die mit Fluggesellschaften aus der Region unterwegs sind; in der Schweiz also Edelweiss, Chair, Swiss, Helvetic und Easyjet.

Entschädigung und Betreuungsleistungen

Fluggäste behalten weiterhin das Recht auf Erstattung oder anderweitige Beförderung im Falle einer Annullierung sowie das Recht auf Entschädigung, wenn ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wird oder die Beförderung verweigert wird.

Die Entschädigung für verspätete oder annullierte Flüge richtet sich nach der Flugdistanz:

  • 250 € für Strecken bis 1.500 km

  • 400 € für Strecken zwischen 1.500 km und 3.500 km

  • 600 € für alle längeren Strecken.

Fluggesellschaften können die Entschädigung auf den längsten Strecken um 50% reduzieren, wenn den Passagieren nach einer Reiseunterbrechung eine Ersatzbeförderung angeboten wird oder wenn die Verspätung am Zielort nicht länger als vier Stunden beträgt.

Fluggesellschaften können von der Entschädigungspflicht befreit werden, wenn die Verspätung oder Annullierung durch Ereignisse verursacht wurde, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen. Die neuen Vorschriften enthalten eine offene Liste solcher aussergewöhnlichen Umstände, darunter Naturkatastrophen, Kriege, Wetterbedingungen, randalierende Passagiere oder Streiks von Flughäfen, Flugsicherungsdiensten oder Bodenabfertigungsunternehmen.

In jedem Fall müssen Fluggesellschaften gestrandete Passagiere betreuen, indem sie nach zwei Stunden Wartezeit Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit und bei langen Verspätungen gegebenenfalls eine Hotelunterbringung von bis zu drei Nächten bereitstellen.

Schnellere und einfachere Erstattung

Fluggesellschaften müssen Passagieren, die von Verspätungen oder Annullierungen betroffen sind, innerhalb von vier Tagen nach Abschluss ihrer Reise auf elektronischem Weg klare Anweisungen zur Einreichung eines Entschädigungsantrags bereitstellen. Die Abgeordneten stellten sicher, dass Passagiere hierfür weder ein Benutzerkonto anlegen noch eine bestimmte App nutzen müssen.

Fluggäste haben neun Monate Zeit, einen Entschädigungsantrag einzureichen. Die Fluggesellschaften wiederum haben 30 Tage Zeit, die Entschädigung auszuzahlen oder sich auf aussergewöhnliche Umstände zu berufen, zu erläutern, warum keine Entschädigung gewährt wird, und auf die weiteren Beschwerde Möglichkeiten hinzuweisen.

Schutz besonders schutzbedürftiger Passagiere

Die Abgeordneten stellten sicher, dass Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität Anspruch auf Entschädigung, Umbuchung und Unterstützung durch die Fluggesellschaft haben, wenn sie ihren Flug verpassen, weil der Flughafen es versäumt hat, sie rechtzeitig zum Gate zu bringen.

Ausserdem sorgten sie dafür, dass Familien mit Kindern nicht voneinander getrennt sitzen müssen. Fluggesellschaften werden verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Personen, die ein Kind unter 14 Jahren begleiten, ohne zusätzliche Kosten auf einem benachbarten Sitzplatz sitzen können.

Dasselbe Recht gilt für Menschen mit Behinderungen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie für schwangere Frauen.

Ausbau der Fluggastrechte

Die neuen Vorschriften enthalten nun das Recht, einen persönlichen Gegenstand – etwa eine kleine Tasche oder einen Rucksack – ohne zusätzliche Gebühr mit an Bord zu nehmen.

Auf Drängen des Parlaments wurden ausserdem die Preistransparenz und die Vergleichbarkeit von Flugtickets verbessert. Fluggesellschaften, Vermittler und Flugsuchportale müssen künftig bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs den Flugpreis einschliesslich der Kosten für Handgepäck anzeigen.

Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, dass Fluggesellschaften günstigere Tickets für Passagiere anbieten dürfen, die freiwillig ohne Handgepäck reisen.

Bordkarten und Namenskorrekturen

Fluggäste dürfen künftig keine zusätzlichen Gebühren mehr für die Korrektur von Rechtschreibfehlern in ihren Namen zahlen müssen.

Ebenso dürfen keine zusätzlichen Kosten für eine ausgedruckte Bordkarte verlangt werden, wenn der Passagier bereits eingecheckt hat.

Die Abgeordneten sicherten ausserdem das Recht, beim Check-in automatisch eine digitale Bordkarte zu erhalten, ohne dafür einen zusätzlichen Antrag stellen oder ein Benutzerkonto oder eine bestimmte App nutzen zu müssen.

Darüber hinaus dürfen Passagiere nicht deshalb von der Beförderung ausgeschlossen werden, weil sie eine selbst ausgedruckte Version ihrer digital ausgestellten Bordkarte verwenden.

Nächste Schritte

Im Rahmen des Verfahrens der dritten Lesung muss die im Vermittlungsausschuss erzielte vorläufige Einigung innerhalb der kommenden sechs Wochen sowohl vom Parlament als auch vom Rat bestätigt werden. Diese Frist kann um weitere zwei Wochen verlängert werden.

Anschliessend werden beide Institutionen nach einer juristisch-sprachlichen Überarbeitung getrennt über den gemeinsamen Text abstimmen. Das Europäische Parlament plant, über die Vereinbarung während seiner Plenartagung im Juli abzustimmen.

Quelle: https://abouttravel.ch/reisebranche/das-gilt-neu-bei-flugverspaetungen/

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