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CH: Endlich: Neu dürfen zwei Liter Liquids ins Handgepäck

Der Flughafen Zürich zieht nach und hebt Flüssigkeitsobergrenze für lokalabfliegende Passagiere an.

Die neuen CT-Scanner machen es möglich: Flüssigkeiten und elektronische Geräte können ab dem 26. Juni an allen 26 Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude im Gepäck bleiben – und es dürfen künftig statt einem neu Flüssigkeitsbehälter mit bis zu 2 Litern Fassungsvermögen im Handgepäck mitgeführt werden.

Die neue Regelung gilt für Passagiere, die ihre Reise in Zürich beginnen und im Sicherheitskontrollgebäude (SKG) kontrolliert werden. Sie profitieren damit neu von vereinfachten Abläufen und mehr Komfort beim Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck. 

Die neuen CT-Scanner entsprechen der neuesten Technologie, ermöglichen eine dreidimensionale Analyse des Handgepäcks und sind dadurch fähig, Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte zuverlässig zu kontrollieren.

Die durchsichtigen Säckli sind Vergangenheit – die Warteschlangen auch?

Das Abpacken der Flüssigkeitsbehälter in einen separaten Beutel ist nicht mehr notwendig. Dies beschleunigt die Abläufe an den Kontrolllinien und der Flughafen verspricht einen spürbar höheren Passagierkomfort.

Gehören damit die alljährlichen Endlosschlangen an den Peak-Tagen beim Security-Check ebenfalls der Vergangenheit an? Passagieren wird geraten, nach wie vor genügend Zeit für die Sicherheitskontrolle einzuplanen. Der Flughafen verweist hierzu auf die weiterhin geltenden empfohlenen Einfindungszeiten auf seiner Website.

«Für Passagiere bedeuten die CT-Scanner vor allem einen Gewinn an Komfort», versprach der Konzernchef des Flughafens, Lukas Brosi, unlängst gegenüber SRF.

Er musste aber eingestehen, dass es an Spitzenreisetagen im Sommer, wenn rund 120’000 Passagiere abgefertigt würden, dennoch zu Wartezeiten kommen könne, attestierte seinem Staff dabei aber «mittlerweile eine gewisse Routine im Handling der Spitzentage».

Brosi empfiehlt, sich vorgängig zu informieren: «Wartezeiten sind in Realtime auf unserer Homepage verfügbar.»

Wichtige Hinweise für Reisende 

Doppelwandige Flaschen (z.B. Thermosflaschen) dürfen nur geleert mitgenommen werden, da sie bei der Sicherheitskontrolle eine besondere Herausforderung darstellen, weil der mehrschichtige Aufbau verhindern kann, dass die neuen Scanner den Inhalt zuverlässig detektieren und die Flüssigkeit zweifelsfrei als unbedenklich identifizieren.

• Zudem können analoge Fotofilme durch die CT-Scanner beschädigt werden. Es wird empfohlen, diese proaktiv vorzuweisen und manuell separat kontrollieren zu lassen. 

Für die Rückreise gelten je nach Flughafen unterschiedliche Bestimmungen, was die Flüssigkeitsobergrenze betrifft. Dies gilt auch bei Umsteigeverbindungen, wenn Reisende am Transitflughafen die Sicherheitskontrolle erneut passieren müssen. Reisende werden gebeten, sich im Voraus über die jeweils gültigen Regelungen zu informieren. 

Wo gilt bereits die 2-Liter-Regelung?

Die komplette Umstellung auf die neuen Scanner ist eine sehr gute Nachricht für ZRH – aber bei weitem keine Sensation oder ‘Weltneuheit’.

An sehr vielen anderen Flughäfen ist diese nämlich längst gang und gäbe: TRAVEL INSIDE hat recherchiert. An folgenden Flughäfen ist die 2-Liter Regelung nämlich schon teilweise oder komplett in Kraft :

Deutschland

  • Flughafen Berlin Brandenburg (BER)

  • Flughafen München (MUC)

  • Flughafen Frankfurt (FRA)

  • Köln Bonn Airport (CGN)

Niederlande

  • Flughafen Amsterdam Schiphol (AMS)

Vereinigtes Königreich

  • London Heathrow Airport (LHR)

  • London Gatwick Airport (LGW)

  • Birmingham Airport (BHX)

  • Edinburgh Airport (EDI)

  • Belfast International Airport

Irland

  • Dublin Airport (DUB)

Spanien

  • Adolfo Suárez Madrid-Barajas Airport (MAD)

  • Josep Tarradellas Barcelona-El Prat Airport (BCN)

  • Flughafen Palma de Mallorca (PMI)

  • Aeropuerto de Málaga-Costa del Sol Airport (AGP)

Italien

  • Aeropuerto di Roma Fiumicino Leonardo da Vinci (FCO)

  • Milano Malpensa Airport (MXP)

  • Milano Linate Airport (LIN)

  • Aeroporto di Bologna (BLQ)

  • Aeroporto di Torino (TRN)

Unveränderte Regelung für Transferpassagiere 

Die Kontrollbereiche für Transferpassagiere und einige Spezialprozesse verfügen noch nicht über die neue CT-Technologie. Die Umrüstung der dezentralen Standorte erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 

Dort gilt weiterhin die bisherige Regelung: Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern bis maximal 100 ml mitgeführt werden. Diese müssen in einem transparenten, wiederverschliessbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter transportiert werden.

Quelle: https://abouttravel.ch/reisebranche/endlich-neu-duerfen-zwei-liter-liquids-ins-handgepaeck/

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