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Greenwashing: EmpCo bringt neue Spielregeln

Seit 27. September gelten in Österreich, Deutschland und vielen anderen EU-Ländern strenge Regeln für die Bewerbung von Produkten mittels Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Für Reiseveranstalter und Reisebüros gilt es künftig genau zu wissen, was erlaubt und welche Aussage zu Nachhaltigkeit, Klimafreundlichkeit oder einfach „grün“ wie belegbar ist. Andernfalls drohen empfindliche Strafen.

Mit der Umsetzung in nationales Recht wird die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in Österreich seit 27. September 2026 angewendet. Ziel ist es, Greenwashing einzudämmen und Konsument:innen verlässliche Informationen über nachhaltige Angebote zu geben.

Das Ende pauschaler Versrprechen

Heikel sind ab sofort allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „klimafreundlich“ oder „grün“, wenn diese nicht auch offiziell nachweisbar sind. Die bisher oft im Wildwuchs verwendeten Prädikate müssen künftig mit einem anerkannten Zertifizierungssystem oder von staatlicher Stelle bestätigt werden. Die Vorgabe betrifft nicht nur Text, sondern auch Bilder, Farben und Symbole, die eine Umweltaussage vermitteln können. Die Österreich Werbung weist in einem informativen Überblick ausdrücklich darauf hin, dass die Regeln sämtliche Kommunikationskanäle betreffen – von Websites und Social Media bis zu Broschüren, Presseaussendungen und Katalogen.

Aufwändige Prüfarbeit

Veranstalter, die bisher mit „grünen“ oder „nachhaltigen“ Hotels gearbeitet haben, müssen diese Prädikate nun genau überprüfen: Sind es selbst verliehene oder gibt es ein offiziell anerkanntes Siegel oder Prädikat, das der neuen Richtlinie entspricht. Besonders heikel sind Aussagen zur Klimaneutralität. Wird ein entsprechender Umweltvorteil ausschließlich durch Kompensationsmaßnahmen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette begründet, sind solche produktbezogenen Aussagen nun verboten. Auch Versprechen über eine künftige Umweltleistung – etwa die Ankündigung, ein Produkt werde künftig „klimaneutral“ – unterliegen strengen Anforderungen.

Kneissl Touristik, für die Nachhaltigkeit, Umweltschutz und soziale Verantwortung seit Jahren eine wichtige Rolle spielen, hat bereits Konsequenzen gezogen: Die Auszeichnung als TourCert-zertifiziertes Unternehmen wurde schon vor einiger Zeit erlangt, nachdem ein detaillierter Prüfprozess, der regelmäßig erneuert wird, durchlaufen worden ist. „Der Begriff ‚CO2-Kompensation‘ wurde aus dem Vokabular gestrichen. Stattdessen heißt es jetzt ‚wir leisten einen Klimaschutz-Beitrag‘, erzählt Geschäftsführerin Isolde Spitzbarth aus der Praxis.

Auch Reisebüros sind gefordert

EmpCo betrifft auch Reisebüros: Sobald mit Nachhaltigkeitsargumenten oder entsprechenden Aussagen in der Kundenkommunikation gearbeitet wird, muss das rechtlich überprüft werden. Das betrifft auch die eigene Website, Newsletter, Social-Media- Beiträge oder die Schaufensterwerbung. Sogar im Verkaufsgespräch ist Vorsicht angebracht. Wer Kund:innen eine Reise als besonders „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ empfiehlt, muss sich auf belastbare Informationen des Leistungsträgers stützen können.

„Entscheidend ist, nicht das gesamte Produkt pauschal als ‚nachhaltig‘, ‚umweltfreundlich‘ oder ‚grün‘ zu bezeichnen, wenn der Nachweis nur einzelne Eigenschaften betrifft. Eine Reise wird nicht allein deshalb nachhaltig, weil das Hotel Solarstrom nutzt oder auf Einwegplastik verzichtet. Besser sind daher konkrete und belegbare Aussagen, etwa, dass eine Unterkunft nach einem benannten Standard zertifiziert ist. Die Faustregel lautet: Je umfangreicher die Aussage, desto größer auch der erforderliche Nachweis. Manchmal ist es daher besser, über belegte Fortschritte zu sprechen, als ein gesamtes Reiseprodukt mit einer Nachhaltigkeitsaussage zu versehen“, erklärt Harald Zeiss, Professor für nachhaltigen Tourismus an der Hochschule Harz, im Gespräch mit tip-online.

Nachhaltigkeit konkret und nachweisbar

Dass Nachhaltigkeit aus der Kommunikation verschwindet, ist nicht die Absicht von EmpCo. Vielmehr soll der Begriff ab sofort nur dann verwendet werden, wenn die zugrunde liegenden Fakten konkret, transparent und nachweisbar sind. Also weg von allgemeinen, verwaschenen Versprechen hin zu überprüfbaren Produktmerkmalen. Hier hakt Zeiss jedoch ein: „EmpCo ist eine zusätzliche Regulierung und notwendige Marktbereinigung in Einem. EmpCo trennt allerdings nicht automatisch nachhaltige von nicht nachhaltigen Unternehmen, sondern zunächst nur belastbare von unbelegten Aussagen. Die Richtlinie ist also ein Kommunikations- und Verbraucherschutzinstrument, kein Nachhaltigkeitsstandard.“

Mit EmpCo gilt also: Nicht das Versprechen steht im Mittelpunkt, sondern der Nachweis. (red)

Quelle: https://www.tip-online.at/news/60872/greenwashing-empco-bringt-neue-spielregeln/

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