Flüssigkeiten im Handgepäck: Was gilt an deutschen und österreichischen Flughäfen?
Lange Zeit gehörten kleine Flüssigkeitsbehälter und der transparente Ein-Liter-Beutel zur Standardausrüstung für Flugreisen. Mit der Einführung moderner Sicherheitsscanner verändert sich diese Vorgabe zunehmend. Die neue Technologie ermöglicht eine detailliertere Kontrolle des Handgepäcks und seiner Inhalte und schafft damit die Grundlage für gelockerte Flüssigkeitsbeschränkungen.
Flughafen Wien: Bis zu zwei Liter im Handgepäck
Am Flughafen Wien ist die bisherige 100-Milliliter-Grenze seit Juli 2026 aufgehoben. An den zentralen Sicherheitskontrollen aller Terminals sind moderne CT-Scanner im Einsatz. Flüssigkeiten können seither in Behältern mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern im Handgepäck mitgeführt werden. Auch elektronische Geräte wie Laptops und Tablets müssen bei der Sicherheitskontrolle nicht mehr separat ausgepackt werden.
Für die Umstellung hat der Flughafen Wien rund 25 Millionen Euro investiert und insgesamt 35 neue Scanner angeschafft. Damit zählt Wien zu jenen Flughäfen, an denen die neuen technischen Möglichkeiten bereits flächendeckend an den zentralen Sicherheitskontrollen genutzt werden.
München zieht nach
Auch am Flughafen München wurde die Flüssigkeitsregelung im September 2026 gelockert. Seit dem 18. September gilt dort an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen: Flüssigkeiten dürfen in Behältern mit bis zu zwei Litern mitgeführt werden. Flüssigkeiten und elektronische Geräte können während der Kontrolle im Handgepäck bleiben.
Die Umstellung auf moderne CT-Technologie wurde am Münchner Flughafen mit Investitionen von rund 45 Millionen Euro umgesetzt. Die neuen Scanner ermöglichen eine dreidimensionale Darstellung des Gepäckinhalts und eine genauere Analyse der mitgeführten Gegenstände.
Unterschiedliche Regelungen in Europa
Trotz der technischen Fortschritte gilt die Lockerung noch nicht flächendeckend an allen Flughäfen. Während Wien und München die 100-Milliliter-Grenze bereits aufgehoben haben, bestehen an anderen deutschen und österreichischen Flughäfen teilweise weiterhin die bisherigen Beschränkungen. Dort dürfen Flüssigkeiten nur in Behältern mit maximal 100 Millilitern transportiert werden, die gemeinsam in einen transparenten, wiederverschließbaren Ein-Liter-Beutel passen.
Auch bei Umsteigeverbindungen können abweichende Bestimmungen gelten. Die Regelungen am Abflugort sind daher nicht automatisch auf weitere Sicherheitskontrollen während einer Reise übertragbar.
Die Entwicklung zeigt, wie moderne Kontrolltechnologie die Sicherheitsprozesse an Flughäfen verändert und den Umgang mit Flüssigkeiten im Handgepäck zunehmend erleichtert. Während Wien und München bereits auf die neuen Möglichkeiten setzen, erfolgt die Umsetzung an anderen Standorten weiterhin schrittweise.