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Einreise für Österreicher nach Deutschland

Am 16. September 2020 hat Deutschland eine Reisewarnung für das Bundesland Wien ausgesprochen.

Reisende aus dem Bundesland Wien müssen bei der Einreise nach Deutschland einen negativen COVID-19 Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, um nicht eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne anzutreten. Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den deutschen Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. So verlangt das Bundesland Schleswig-Holstein einen zweiten negativen molekularbiologischen Test nach frühestens fünf Tagen nach Einreise, um vorzeitig die Quarantäne zu beenden. Bitte erkundigen Sie sich daher auf der Internetseite des Bundeslandes, in das Sie einreisen oder Ihren Wohnsitz haben bzw. untergebracht sein werden, wie die Quarantäneregelung dort konkret aussieht. Über die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern wird auf dieser Seite der Deutschen Bundesregierung verwiesen.

Reisende, die in den letzten 14 Tagen nicht im Bundesland Wien (oder in einem anderen von Deutschland ausgewiesenen Risikogebiet Liste) aufhältig waren, können vom Flughafen Wien-Schwechat ohne Quarantäne-Verpflichtung bzw. Covid-19-Test-Erfordernis nach Deutschland einreisen. Die Durchreise ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet (z.B. Bundesland Wien) ist gemäß deutscher Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit möglich.

Die Durchreise (Transit) durch Deutschland ist weiterhin gestattet.

Seit 08.08.2020 ist jeder Einreisende nach Deutschland aus einem Risikogebiet verpflichtet, sich auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. Dafür wurden an Flughäfen, an Bahnhöfen und an weiteren gut erreichbaren Orten Testzentren eingerichtet. Die Tests sind für Reisende aus Risikogebieten innerhalb von 72 Stunden kostenlos. Weitere Fragen und Antworten für Reisende finden Sie hier.

Im Freistaat Bayern haben alle auch aus Nicht-Risikogebieten aus dem Ausland einreisenden Personen die Möglichkeit, sich nach der Einreise kostenfrei innerhalb von 72 Stunden auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen.

Das Robert Koch Institut führt zudem in einer regelmäßig aktualisierten Liste Staaten auf, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. 

Fluggäste und Schiffspassagiere sind verpflichtet, Identität, Reiseroute und Kontaktdaten weiterzugeben. Die jeweiligen Beförderer müssen diese sammeln und an die zuständigen Behörden übermitteln. Dies erfolgt per Aussteigekarte und dient der Nachverfolgung von Kontaktpersonen.

Aktuelle Informationen zu Reisewarnungen des deutschen Auswärtigen Amtes

Das Ziel der deutschen Gesundheitsbehörden ist es, die Ausbreitung des Coronavirus weitestgehend einzudämmen bzw. zu verlangsamen. Die Bundesregierung appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, soziale Kontakte im Rahmen der Möglichkeiten einzuschränken, um die Infektionsrisiken zu minimieren. Bezüglich der damit verbundenen Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen entscheiden die deutschen Bundesländer in eigener Verantwortung. Über die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern wird auf dieser Seite der Deutschen Bundesregierung verwiesen.

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/deutschland/

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