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Anspruch auf Entschädigung nach einer Flugverspätung

Sie haben Anspruch auf einer Entschädigung nach einer Flugverspätung, wenn:

  • Sie Ihr Ziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreicht haben.

  • Ihr Flug ist von einem Flughafen eines EU-Mitgliedstaates aus gestartet, oder Sie sind aus einem Drittland in die EU geflogen und die Fluggesellschaft hat einen Sitz in der EU.

  • keine sogenannten außergewöhnlichen Umstände vorliegen (schlechtes Wetter, Vogelschlag, Dinge, die die Fluglinie nicht beeinflussen kann).

Die Höhe der Entschädigungszahlung ist von der zurückgelegten Flugstrecke abhängig:

  • 250,- € (bis zu 1.500 km)

  • 400,- € (bis zu 3.500 km)

  • 600 ,- € (ab 3.500 km)

Der Anspruch auf die Entschädigung steht dem betroffenen Passagier zu, auch wenn es sich um eine Geschäftsreise handelt und das Ticket vom Dienstgeber bezahlt wurde. Allerdings kann der Arbeitgeber im Vorfeld vertraglich anderslautende Vereinbarungen treffen, die besagen, dass die Ausgleichszahlungen an den Arbeitgeber abgetreten werden müssen. Dies ist rechtlich zulässig.

Auch bei einer Flugannullierung, von der Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum erfahren haben, können Sie eine Ausgleichszahlung von der Fluglinie verlangen. Zusätzlich können Sie von der Fluglinie eine Ersatzbeförderung, oder die Ticketkosten fordern.

 Mit FairPlane, dem erfahrenen Fluggastrechteportal ohne Kostenrisiko zur Entschädigung

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  • Jeder Fall wird von auf Reiserecht spezialisierten Vertragsanwälten bearbeitet.

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  • Jeder Flugpassagier kann mit FairPlane seine Entschädigungsansprüche gegenüber Fluglinien ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Die Provision wird ausschließlich bei erfolgreicher Abwicklung vom Auszahlungsbetrag abgezogen.

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